Ein besonders dreister Veruntreuungsfall ist am Landesgericht Feldkirch verhandelt worden. Eine 60-jährige Pensionistin hatte das Konto ihrer im Sterben liegenden Tante geplündert.
„Meine Mandantin befand sich damals in einer emotional sehr belastenden Ausnahmesituation“, so der Anwalt der Beschuldigten am Mittwoch im Prozess am Landesgericht Feldkirch. Und damit meinte der Jurist nicht nur den bevorstehenden Tod der Tante und die Organisation der Bestattung im Oktober vergangenen Jahres, den die Beschuldigte zu bewerkstelligen hatte. Die 60-jährige Pensionistin war zudem auch noch in Privatinsolvenz. „Also woher nehmen, wenn nicht stehlen?“, dachte sich die Nichte wohl und überwies sich vom Bankkonto der im Sterben liegenden Heiminsassin 30.000 Euro aufs eigene. „Es war zu dem Zeitpunkt allerdings bereits klar, dass meine Mandantin und ihr Bruder die Erben sein werden“, ist die Verteidigung um Schadensbegrenzung bemüht.
„Es tut mir alles sehr leid“
Dumm nur, dass die dreiste Pensionistin nicht ans Teilen der Erbschaft dachte und somit ihrem Bruder 15.000 Euro vorenthielt. Die Sache landete schließlich bei Gericht. In der Verhandlung am Mittwoch räumt die Angeklagte ihr Fehlverhalten ein: „Es tut mir alles sehr leid. Ich würde das nie wieder tun.“ Dass die 60-Jährige ihrem Bruder mittlerweile den Großteil des veruntreuten Geldes zurückbezahlt hat, kommt der Delinquentin am Ende zugute. Wegen des Vergehens der Untreue spricht die Frau Rat die dreiste Plünderin schuldig. Weil die Frau insolvent ist, kommt sie mit einer gänzlich bedingten Geldstrafe in Höhe von 336 Euro davon. Ein Betrag von 21.862 Euro wird für verfallen erklärt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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