Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen den deutschen Ex-Fußballteamspieler und aktuellen LASK-Verteidiger Jérôme Boateng zum Vorwurf der Körperverletzung an seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt eingestellt.
Das Verfahren sei nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ einzustellen, bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Der 36-Jährige wird nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt.
„Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen mich nun endlich nach fünf Jahren eingestellt hat. Sie erkennt damit an, dass meine Aussagen richtig und die Verdächtigungen gegen mich falsch waren. Ich hoffe, dass meine Familie und ich jetzt zur Ruhe kommen können“, teilte der im vergangenen Sommer zum LASK gekommene Boateng mit.
Bei den Ermittlungen ging es um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Boateng bekanntgeworden waren, die Ermittlungen aber vorläufig wieder eingestellt. Nachdem Lenhardt im 2021 verstorben war, nahm die Münchner Behörde die Ermittlungen wieder auf, weil sich Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt worden war und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten.
Boateng: „Wurde Zeit, Realität anzuerkennen“
Für diesen Verdacht fanden sich aber den Angaben zufolge keine Beweise, die eine Anklage rechtfertigen würden. „Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
„Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/ Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben“, heißt es nun im Einstellungsbeschluss. „Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt. Jede, aber wirklich auch jede Ermittlungshandlung im Verlauf des Verfahrens hat belegt, dass Herr Boateng die Taten nicht begangen hat und gar nicht begangen haben kann“, sagte sein Anwalt Leonard Walischewski.
Anders der Anwalt der Familie Lenhardt, Markus Hennig: „Wir reden nach wie vor über einen Mann, der erst letztes Jahr rechtskräftig wegen Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin verurteilt wurde“, sagte der Jurist mit Bezug auf einen Fall, in dem Boateng schuldig gesprochen und verwarnt wurde. „Jeder Bagatellisierung, jedem Schweigen, jedem Versuch, die Vergangenheit wegzuwischen, sollte sich weiter entgegengestellt werden, auch wenn seine PR-Berater versuchen, sein Image zu reparieren. Auch wenn er ein Champions-League-Sieger oder Weltmeister ist.“
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