Beim Kauf eines Samsung-Handys sollten gratis Kopfhörer dabei sein. Doch die Freude währte nur kurz – monatelang wartete Frau D. vergeblich auf die versprochene Zugabe.
Marietta D. hatte Anfang Dezember in einer Tageszeitung eine Anzeige von einem bekannten Elektrofachhändler entdeckt: Beim Kauf eines neuen Samsung-Smartphones im Wert von 699 Euro wurden hochwertige Kopfhörer als Gratis-Zugabe versprochen. Frau D. wollte sich das Angebot nicht entgehen lassen, fuhr zum Elektrofachgeschäft und kaufte das Handy. Sie dachte, sie würde auch gleich die Kopfhörer erhalten: „Zu meinem Erstaunen, erklärte mir der Samsung-Mitarbeiter, dass die Kopfhörer erst nachträglich per Post zugestellt würden.“ Enttäuscht, dass sie ihr „Geschenk“ zum Gerät nicht gleich mitnehmen konnte, gab sie schließlich ihre Adresse bekannt.
Trotz Korrektur der Adresse, kam kein Päckchen
Doch nach dem Kauf vergingen Woche um Woche, ohne dass ein Paket eintraf. Frau D. wartete geduldig. Ende Dezember rief sie der Postzusteller an und meinte, er würde ihre Adresse nicht finden. Sie gab sie ihm unverzüglich durch, denn ihre Anschrift war tatsächlich falsch notiert. Trotz der Korrektur beharrte der Zusteller darauf, er könne ihre Adresse nicht finden und er müsse das Paket deshalb zurückschicken.
Frau D. war entsetzt: „Ich begab mich dann persönlich zum Verkäufer von Samsung und erklärte die Sachlage.“ Ihr wurde erklärt, dass das Paket tatsächlich zurückgeschickt wurde und nochmals an die richtige Adresse versendet werde. Doch nichts passierte: „Ich warte noch immer auf meine Kopfhörer“, schrieb sie Ende Februar Hilfe suchend an die Ombudsfrau. Sie habe alles versucht: Mehrmalige Anrufe und eine schriftliche Beschwerde an Samsung - doch alles führte zu keinem Ergebnis.
Die Adresse war nach wie vor nicht korrigiert
Die Ombudsfrau bat Samsung um eine Stellungnahme, um zu klären, warum Frau D. seit fast drei Monaten keine Kopfhörer bekam. Wie sich herausstellte, war das Paket tatsächlich unterwegs gewesen und unserer Leserin wurde per E-Mail angeblich gebeten ihre Anschrift zu korrigieren: „Dies ist jedoch nicht erfolgt, und so wurde Frau D. darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Registrierung nun aufgrund fehlerhafter Angaben gemäß den geltenden Teilnahmebedingungen negativ abgeschlossen wird“, ließ das Unternehmen verlauten.
Marietta D. entgegnete jedoch, sie hätte nie ein derartiges E-Mail bekommen, sehr wohl aber Werbemails des Unternehmens. An ihrer E-Mail-Adresse könne es also nicht liegen. Aufgrund der Anfrage der Ombudsfrau wollte Samsung jedoch „die Angelegenheit im Sinne der Kundschaft erledigen“ und die Kopfhörer nochmals zusenden.
Nach Monaten endlich die Erleichterung
Und tatsächlich: Nur wenig später erhielt Frau D. endlich ihre heiß ersehnten Kopfhörer. Für die Unterstützung bedankte sie sich herzlich – auch wenn ihr nach dem monatelangen Ärger der Spaß an der Sache längst vergangen war. Bleibt zu hoffen, dass andere Kunden künftig nicht ebenso lange auf ein Werbegeschenk warten müssen.
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