Eine Analyse von Arbeiterkammer und Umweltbundesamt zeigt, dass 85 Prozent der getesteten Softdrinks Mikroplastik enthalten. Die Salzburger AK fordert nun eine transparente Kennzeichnung möglicher Belastungen auf der Verpackung, verstärkte Kontrollen sowie Maßnahmen bei Abfüllbetrieben.
Das Umweltbundesamt hat im Auftrag der Salzburger Arbeiterkammer 20 im Lebensmittelhandel erhältliche Softdrinks – darunter 15 Limonaden und fünf Eistees – verschiedener gängiger Marken und Hersteller auf Mikroplastik unter die Lupe genommen. Untersucht wurde auf die zehn häufigsten Kunststoffarten, die am europäischen Markt zur Anwendung kommen.
17 von 20 Softdrinks enthalten Mikroplastik
85 Prozent der Proben, also 17 von 20, enthielten nachweislich Mikroplastik in der Größe zwischen 25 und 500 Mikrometer. Insgesamt wurden in den 20 Litern untersuchter Getränke 112 Mikropartikel in der detektierten Größe gefunden. Das entspricht einem Mittel von 5,6 Stück/Liter. Der Maximalwert lag bei 22,7 Stück je Liter.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass recycelte Flaschen mehr Mikroplastik enthalten.
Stefan Göweil, AK-Konsumentenschützer
Die Flaschen bestanden alle aus PET, die Verschlüsse aus PE und die Etiketten vorwiegend aus PP, vereinzelt aus PET und Papier. „Recycling- oder teilrecycelte Flaschen waren mit einer Ausnahme unter den am wenigsten belasteten Proben. Es konnte somit kein Trend gefunden werden, dass recycelte Flaschen mehr mit Mikroplastik belastet sind“, informiert AK-Konsumentenschützer Stefan Göweil. Die am höchsten belastete Probe war zwar ebenfalls eine Recyclingflasche, jedoch deutet das gefundene Kunststoffprofil der Probe auf einen externen Eintragsweg hin.
Wie kommt es zur Belastung mit Mikroplastik?
Mikroplastik kann auf unterschiedliche Arten in die Getränke gelangen. „Für PE und PET ist ein Eintrag aus der Verpackung, also Verschluss und Flasche, am wahrscheinlichsten, denn hier besteht direkter Kontakt mit den Softdrinks“, weiß AK-Experte Göweil, „dabei ist allerdings zu beachten, dass die Materialeigenschaften von PET variieren können und dieser Umstand einen Einfluss auf einen möglichen Abrieb hat.“ Weitere Ursachen sind im Herstellungsprozess oder durch den Abrieb beim Öffnen und Verschließen der Flaschen zu finden.
Grosse Unsicherheit unter Konsument:innen
Mikroplastik in Lebensmitteln macht vielen Konsumenten Sorgen. „Es existieren derzeit keine umfassenden gesetzlichen Grenzwerte auf europäischer Ebene für den Eintrag von Mikro- und Nanoplastik, beispielsweise in Lebensmitteln oder in Gewässern,“ sagt AK-Konsumentenschützerin Martina Plazer.
Aber auch national bleiben für die AK-Fragen offen: „Der „Aktionsplan Mikroplastik“ läuft mit heurigem Jahr aus. Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich allerdings kein Bezug zu Mikroplastik“, gibt AK-Präsident Peter Eder zu bedenken.
Österreich unterstützt die Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene, wie das Abkommen zur Plastikvermeidung. Es braucht auch globale Zusammenarbeit, um den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern.
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