Papst-Kandidaten
Kardinäle wegen Missbrauchs-Vertuschung angeklagt
Sechs prominente Kardinäle hat die internationale Missbrauchsopfer-Vereinigung Snap im Vatikan angezeigt. Sie sollen Missbräuche verschleiert oder nicht angemessen kirchenrechtlich verfolgt haben. Alle sechs Kardinäle werden als mögliche Papst-Nachfolger gehandelt.
Snap beschuldigt die Kardinäle laut Kathpress, sexuellen Missbrauch, der von Priestern und Kirchenangestellten begangen wurde, vertuscht oder nicht ausreichend kirchenrechtlich verfolgt zu haben. Namentlich geht es um die Kardinäle Péter Erdö, Kevin Farrell, Víctor Fernández, Mario Grech, Robert Prevost und Luis Tagle. Sie alle werden in Medienberichten als mögliche künftige Papst-Kandidaten (Papabili) gehandelt.
In ihrer Anzeige berufen sich die Vorstandsmitglieder von Snap – ein Netzwerk von Überlebenden, die von Priestern missbraucht wurden – überwiegend auf Medienberichte. In ihnen wird dargelegt, dass die genannten Kardinäle in ihrer Zeit als Diözesanleiter sexuellen Missbrauchsvorwürfen gegen Priester und Kirchenmitarbeiter nicht zügig oder umfassend genug nachgegangen seien oder die mutmaßlichen Täter nicht hart genug bestraft hätten.
Anzeigen berufen sich auf Kirchenrecht
Die Anzeigen sind an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und die Leiter weiterer Behörden im Vatikan gerichtet. Nach Auffassung von Snap handelt es sich um Meldungen gemäß dem Papsterlass „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt) vom 25. März 2023. Damit wurde erstmals der Versuch der Vertuschung von Straftaten auch im Kirchenrecht unter Strafe gestellt. Die Anzeigeschreiben sind auf den 25. März 2025, den zweiten Jahrestag der dauerhaften Inkraftsetzung des Papsterlasses, datiert.
Nach diesem Gesetz kann „jeder“ im Vatikan Anzeige erstatten, der Kenntnisse über Straftaten im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch durch Kleriker – also Diakone, Priester und Bischöfe – erhält. Strafbar im Sinne dieses Gesetzes sind auch Handlungen oder Unterlassungen, die bei Missbrauchsvorwürfen „darauf gerichtet sind, die zivilen oder kirchenrechtlichen Untersuchungen (...) strafrechtlicher Natur (...) zu beeinflussen oder zu umgehen“.
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