Anwältin eingeschaltet

Akute Schmerzen: Patientin kämpfte um Behandlung

Steiermark
28.03.2025 08:00

Eine Südsteirerin hatte massive Schmerzen und wurde mit Verdacht auf akuten Bandscheibenvorfall ins LKH Graz eingeliefert. Dort wollte man weder eine CT machen, noch die Patientin stationär aufnehmen. Als die Frau in ihrer Verzweiflung eine Anwältin hinzuzog, ging es dann aber schnell.  

Mit schlimmen Schmerzen in der Wirbelsäule – sie konnte kaum noch stehen und sitzen – schleppte sich eine 67-jährige Südsteirerin Ende Februar zu einem niedergelassenen Facharzt. Dieser äußerte den Verdacht auf akuten Bandscheibenvorfall und schickte die Frau sofort mit der Rettung ins LKH Graz II Süd (vormals LSF), mit der Anweisung zur stationären Aufnahme und weiteren Abklärung.

Dort wurde eine Behandlung aber abgelehnt und die Frau weiter in die Notaufnahme des LKH Graz geschickt. Wirkliche Hilfe gab es auch hier nicht: Die 67-Jährige bekam weitere Schmerzmittel, es wurde aber weder eine Bildgebung durchgeführt, noch wurde die Patientin stationär aufgenommen.

CT nur auf Eigeninitiative
Die Frau und ihr Gatte waren verzweifelt und wandten sich erneut an den niedergelassenen Arzt, der eine CT-Untersuchung organisierte – die den Verdacht bestätigte: massiver Bandscheibenvorfall, akute Nervenbedrängung. Die Südsteirerin konnte kaum noch aufstehen und litt unter unerträglichen Schmerzen. Hilf- und ratlos wandte sich das Ehepaar einige Tage später an Anwältin Karin Prutsch-Lang.

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Im schlimmsten Fall hätte das zu einer Querschnittslähmung führen können. Das ist aber leider kein Einzelfall, sondern eine Situation, die jeden treffen kann.

(Bild: Christian Jauschowetz)

Anwältin Karin Prutsch-Lang

Diese setzte sofort ein Aufforderungsschreiben an die Kages ab. Dann ging es plötzlich schnell: Die 67-Jährige wurde vom LKH Graz kontaktiert, stationär aufgenommen und eine Woche behandelt. „Das Personal im Spital war sehr nett, ich möchte niemanden verunglimpfen. Aber an diesem System zweifle ich schon“, so die Steirerin. Letzteres bestätigt auch Anwältin Prutsch-Lang: „Das ist leider kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für viele Patienten, die trotz Notwendigkeit einer stationären Behandlung abgewiesen werden.“

Vom LKH Graz heißt es auf Anfrage, Druck durch eine Anwältin sei nicht nötig gewesen. Wäre die Patientin selbst noch einmal vorstellig geworden, hätte es ebenso eine Reevaluation gegeben, welche zu einer Neubewertung der Situation und stationärer Aufnahme geführt hätte. 

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