Nicht der erste Fall

Graz-Karlau: Häftlinge gruben Loch in Zellenwand

Steiermark
28.03.2025 07:00

Im Mai letzten Jahres machten sich Insassen von ihrer Zelle aus am Mauerwerk zu schaffen. Die beiden geben jedoch an, nicht an einer Flucht interessiert gewesen zu sein. Nun landet die Sache vor Gericht – und es ist nicht der erste derartige Fall.

Immer wieder haben sich Häftlinge der Justizanstalt Graz-Karlau am Mauerwerk des Hochsicherheitsgefängnisses zu schaffen gemacht, Löcher hineingegraben, gemeißelt und gebohrt. 2020 geschah der wohl spektakulärste Versuch, wo es Insassen sogar über die Außenmauer schafften und kurz die Freiheit genossen.

Trotz sämtlicher gescheiterter Versuche machten sich im Mai 2024 erneut zwei Gefangene daran, ihre Zellenmauern zu durchlöchern. Mit einem Stuhlbein kratzten der Tschetschene (28) und sein Zellennachbar (27) die Mauer auf. Flüchten wollten sie nicht, wie der 28-Jährige in einer bereits erfolgten Verhandlung am Grazer Straflandesgericht angab. Vielmehr habe er unter Panikattacken gelitten und wollte vor allem nachts nicht mehr alleine sein.

Wegen schwerer Sachbeschädigung wurde er rechtskräftig zu weiteren zehn Monaten Haft verurteilt. Nicht verurteilt werden konnte sein damaliger Kumpane. Der wurde nämlich entlassen, bevor seine Tat entdeckt wurde.

Taucht Angeklagter dieses Mal auf?
Er ist nun in Wien gemeldet, aber untergetaucht, und blieb dem Gericht lieber fern. Vermutlich auch, weil er noch etwas am Kerbholz hat. Denn laut Anklage soll er nicht nur dem 28-Jährigen im Mai beim Lochgraben geholfen haben. Nein, er soll im Juni mit einem anderen, mittlerweile in der Justizanstalt Stein tot aufgefundenen Mithäftling ein eigenes „Projekt“ gestartet haben.

Wieder geht es ums Graben. Und zwar versuchten er und der mittlerweile Verstorbene, ihre beiden Zellen durch die Decke, also von oben nach unten und umgekehrt, miteinander zu verbinden. Das Loch war bereits 50 Zentimeter im Durchmesser groß! Auch an der Außenmauer einer Zelle klaffte bereits ein Loch, jedoch zu klein, um durchzuschlüpfen. Am heutigen Freitag steht er vor dem Strafrichter – sofern er auftaucht.

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