In einem jahrelangen Streit um mögliche Verstöße gegen europäische Datenschutzregeln kann WhatsApp auf eine geringere Strafe hoffen. In ihren Schlussanträgen empfahl die Generalanwältin Tamara Capeta dem Europäischen Gerichtshof am Donnerstag, der Beschwerde des Messengerdienstes gegen eine angeordnete Zahlung stattzugeben.
Die Richter sind daran zwar nicht gebunden, orientieren sich aber häufig an den Vorschlägen.
Im Jahr 2021 hatte der europäische Datenschutzausschuss EDSA die für die Tochter des US-Konzerns Meta zuständige irische Datenschutzbehörde angewiesen, eine Strafe wegen Datenschutzverstößen auf 225 Millionen Euro zu erhöhen.
Dagegen hatte WhatsApp geklagt und aus formalen Gründen zunächst verloren, weil das Unternehmen nach Einschätzung der unteren Instanz nicht direkt von der EDSA-Entscheidung betroffen sei. Generalanwältin Capeta zufolge ist die Beschwerde aber zulässig.
Daher sollte das Verfahren für eine Entscheidung in der Sache an das Gericht zurückverwiesen werden.
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