Ein Leondinger Autofahrer wehrt sich gegen „Strafzahlung“ und kämpft vor Gericht. Der Grund: Für einen kurzen Stopp auf einem Privatparkplatz soll er mehr als 300 Euro zahlen. Experten sehen die Regierung gefordert und wollen eine Gesetzesänderung bei den Besitzstörungen.
Hunderte, wenn nicht sogar über tausend Unterlassungserklärungen mit der Forderung nach über 300 Euro hat ein Anwalt im Auftrag seines Mandanten verschickt. Empfänger waren Autofahrer, die ein Grundstück an der Linzer Unionstraße, an der sich bis vor einem Jahr ein beliebter Würstelstand befunden hatte, befahren haben.
Das Problem ist, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss. Und das macht es auch schwierig. Eine Änderung des Gesetzes wäre nötig.
Ulrike Weiß, Leiterin Abteilung Konsumentenschutz der AK OÖ
Jeder Fall muss individuell geprüft werden
Für die meisten Betroffenen ist das eine üble Abzocke, sie zahlen dennoch. Der Leondinger Immobilientreuhänder Robert Gassner wehrt sich aber (wir berichteten). Er lässt es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen: „Ich sehe keine Besitzstörung, weil ich ja gleich weitergefahren bin, als ich meinen Irrtum erkannt habe“, sagt er.
Und genau hier liegt das Problem begraben. „Jeder Fall muss individuell geprüft werden, weil keiner gleich ist. Und das macht es auch so schwierig“, sagt Ulrike Weiß, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer (AK) OÖ. Auch dort gab es zahlreiche Anfragen und Beschwerden in diesem Zusammenhang.
Bei uns gab es seit vergangenem April hunderte Anfragen wegen der Situation an der Unionstraße. Es ist leider rechtlich schwierig.
Corinna Hotz, Rechtsservice vom Autofahrerklub ÖAMTC
Corinna Hotz vom Rechtsservice des ÖAMTC sieht es ähnlich: „Es ist leider rechtlich schwierig. Das erklären wir auch unseren Mitgliedern, und der Gang vors Gericht ist riskant, weil da noch höhere Kosten entstehen können, wenn man den Prozess womöglich verliert.“
Wann liegt eine Störung vor?
Die beiden Expertinnen fordern deshalb auch dringend eine Gesetzesänderung, die vor allem klar regelt, ab wann eine „Störung“ wirklich vorliegt. Deshalb wäre es auch wichtig, dass es Menschen wie Robert Gassner gibt, die es darauf ankommen lassen, auf eine Gerichtsentscheidung warten und dann durch alle Instanzen gehen. „Ich vertrete mich im ersten Verfahren selbst. Sollte ich verlieren, werde ich gegen das Urteil berufen und dann einen Anwalt engagieren. Ich bin mir sicher, dass ich im Recht bin“, gibt sich der Leondinger kämpferisch.
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