Brutaler Missbrauch

Nach Skandal im Prozess: Zehn Jahre Haft für Täter

Gericht
28.03.2025 18:00

Entgleisung im Wiener Landl: Ein junger Anwalt bezeichnete das von Philipp Wolm vertretene Opfer im Erstgericht als „wildes Tier“. Das Oberlandesgericht schraubte jetzt die Strafe für den 23-Jährigen hoch.

Die Anwesenden im Gerichtssaal trauten ihren Ohren nicht, als der Verteidiger des Angeklagten über das Opfer sagte: „Sie ist in Wirklichkeit ein wildes Tier. Sie war sexuell sehr begierig und unersättlich.“ Ein Fehlgriff, wie er in Prozessen glücklicherweise die absolute Ausnahme ist. Die skandalösen Aussagen stimmten auch Opfervertreter Philipp Wolm fassungslos. Denn die Frau, über die der Täteranwalt sprach, musste Schreckliches durchleiden: „Ich habe selten einen so grausigen Akt gelesen“, sagt er.

Opfer gedroht, mit Zange die Zähne zu ziehen
Ein 23-jähriger Guineer hat seine doppelt so alte Wiener Bekanntschaft vergewaltigt, misshandelt, bedroht und kontrolliert. Sie wurde unter Gewaltanwendung zu sexuellen Handlungen gezwungen, stundenlang von ihrem Peiniger missbraucht. Viermal würgte er die Wienerin fast bewusstlos, fügte ihr Brüche und Prellungen zu. Wenn sie ihm nicht gehorche, werde er ihr mit der Zange, die er unter seinem Bett aufbewahrte, die Zähne ausreißen.

Zitat Icon

Ich habe selten einen so grausigen Akt gelesen.

(Bild: Kanzlei)

Opfervertreter Philipp Wolm

Sieben Jahre Haft fasste der Mann, der sich offenbar in Frankreich radikalisiert hatte, im Landl dafür aus.

 „Tathandlungen von äußerster Brutalität“
Zu mild für dieses Verbrechen, befand diese Woche der Richtersenat im Oberlandesgericht. Die Strafe wurde auf zehn Jahre Haft erhöht! „Die Tathandlungen sind von äußerster Brutalität. Dazu diese besonders grauslichen Vergewaltigungen. Sieben Jahre werden dem keinesfalls gerecht“, so der vorsitzende Richter.

Der Anwalt, der im Erstprozess für den Skandal gesorgt hatte, konnte diese klaren Worte leider nicht hören. Er war bei der Berufung nicht mehr der Verteidiger des Verurteilten.

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