Nicht nur Justitia ist blind: Weil sich eine Angeklagte im Linzer Landesgericht verirrt hatte, wurde ihr Prozess zuerst vertagt. Als sie doch noch auftauchte, hatte der Richter ein Einsehen und führte die Verhandlung durch. Die ehemalige Drogeriemarktleiterin wurde wegen Diebstahls zu acht Monaten bedingt verurteilt – nicht rechtskräftig.
Knapp 36.000 Euro soll die 39-Jährige selbst eingesteckt haben, nachdem sie die Kasse manipuliert, Einträge wieder storniert haben soll und der Geldbote zweimal keine Tageslosung bekam.
Schlüssel mitgenommen
Diese Manipulation fiel aber auf und die Filialleiterin wurde entlassen. Dabei hat sie jedoch „vergessen“, den Schlüssel der Niederlassung zurückzugeben. Und sie soll sich damit dann noch zweimal Zugang zur Filiale verschafft und Waren im Wert von mehr als 500 Euro geholt haben.
Zwei Anklagepunkte
Daher war die 39-Jährige wegen Veruntreuung und wegen Diebstahl durch Einbruch angeklagt und muss bis zu drei Jahre Haft fürchten. Der Prozess wurde zunächst vertagt. Als die Dame noch den richtigen Saal fand, wurde das Verfahren doch durchgezogen. Die Angeklagte war unbescholten und geständig, fasste acht Monate bedingt aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Die Verurteilte hat es hingegen bereits angenommen.
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