Eine veritable Regierungskrise hatte die damalige grüne Umweltministerin Leonore Gewessler ausgelöst, als sie ohne Zustimmung des türkisen Koalitionspartners in Brüssel das EU-Renaturierungsgesetz unterschrieb. Mit politischen Winkelzügen wie diesen soll in Zukunft aber Schluss sein.
Denn ab 1. April tritt eine Novelle in Kraft, die solche kühnen Alleingänge verhindern soll. So steht es zumindest im Regierungsprogramm der Zuckerl-Koalition. „Wichtige Entscheidungen der Koalitionspartner werden gemeinsam getroffen und in der Öffentlichkeit vertreten“, heißt es in der geplanten Vereinbarung. Das gilt sowohl in der Bundesregierung als auch im Parlament und in der EU.
Damit könnten Probleme, die in der vergangenen Legislaturperiode aufgetreten seien, künftig vermieden werden, sagte die Salzburger ÖVP-Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler.
Juristen skeptisch
Rechtsexpertinnen und -experten sind jedoch mehr als skeptisch, dass diese „Lex Gewessler“ im Streitfall halten würde. Laut Europarechtler Franz Leidenmühler (Johannes Kepler Universität in Linz) gelte weiter, dass die Stimme einer Ministerin beziehungsweise eines Ministers im EU-Rat ausschlaggebend sei, auch wenn dies nicht der Position der Regierung entspreche.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Ministerien, wer zum Beispiel bei einem bestimmten EU-Gesetz zuständig ist, könne die Angelegenheit der Bundesregierung zur Beratung vorgelegt werden, sagte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck. Er empfahl, den Paragrafen entsprechend zu ändern.
Das entsprechende Gesetz, in dem unter anderem die Zuständigkeiten der Ministerien festgelegt werden, stammt in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahr 1986. Dieses kann laut Leidenmühler aber nur die Regeln innerhalb der österreichischen Regierung festlegen.
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