EU-Gelder veruntreut

Haftstrafe und Kandidaturverbot für Le Pen

Außenpolitik
31.03.2025 12:37

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist wegen der Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht schuldig gesprochen worden. Sie wurde am Montag zu vier Jahren Haft – zwei davon mit Fußfessel und zwei auf Bewährung – verurteilt und darf fünf Jahre lang nicht mehr bei Wahlen antreten. Die Strafe tritt umgehend in Kraft, das Verbot bleibt im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen.

Die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) hat demnach nur noch geringe Aussichten, bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten zu können. Auch eine Schadenersatzzahlung von 100.000 Euro wurde verkündet. Das genaue Strafausmaß hörte Le Pen gar nicht mehr, denn unmittelbar nach dem Schuldspruch verließ sie den Verhandlungssaal.

Der 56-Jährigen und zahlreichen anderen Mitangeklagten – darunter auch neun ehemalige EU-Parlamentarier – wurde vorgeworfen, ein System der Scheinbeschäftigung im EU-Parlament geschaffen zu haben.

Politikerin beteuerte Unschuld
Zentraler Vorwurf war, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich für die Partei gearbeitet hätten. Der in den Jahren 2004 und 2017 entstandene Schaden wurde mit sieben Millionen Euro beziffert. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, beteuerte die Hauptangeklagte im Prozess immer wieder ihre Unschuld.

Archivbild aus dem Jahr 2014: Marine Le Pen mit ihrem mittlerweile verstorbenem Vater Jean-Marie Le Pen, der in der Causa zunächst ebenfalls angeklagt war (Bild: AP/Laurent Cipriani)
Archivbild aus dem Jahr 2014: Marine Le Pen mit ihrem mittlerweile verstorbenem Vater Jean-Marie Le Pen, der in der Causa zunächst ebenfalls angeklagt war

Le Pens Vater angeklagt, für prozessunfähig erklärt
Die vorsitzende Richterin stellte klar: „Niemand wird hier verurteilt, weil er Politik gemacht hat, darum geht es nicht.“ Angeklagt war ursprünglich auch Le Pens Vater Jean-Marie. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands wurde der Gründer der vormals unter dem Namen Front National agierende Partei für prozessunfähig erklärt. Im Jänner des heurigen Jahres starb der Rechtsextremist im Alter von 96 Jahren.

Für die rechte Partei und Le Pens politische Ambitionen ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel – auch moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als Präsidentin zu verhindern. 

Das Debakel vor Gericht trifft den Rassemblement National in Frankreich in einem ungünstigen Moment, denn schon seit einer Weile ist sie beständig auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch nie

Berufung gegen Urteil erwartet
Dass die rechte Politikerin gegen das Urteil beruft und einen langen Weg durch alle Instanzen geht, gilt als ziemlich sicher. Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen aber weiter als Abgeordnete im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist.

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