Ein Elektronikentwickler im Bezirk Schärding wurde von seinem Arbeitgeber fristwidrig gekündigt. Das Unternehmen hatte nicht berücksichtigt, dass eine Kündigung seitens des Arbeitgebers nur zum Quartalsende möglich ist. Der Mann bekam dank der Unterstützung durch die Arbeiterkammer fast 10.000 Euro Entschädigung nachgezahlt.
Der Arbeitnehmer hatte etwas länger als drei Jahre als Elektronikentwickler bei einem Unternehmen im Bezirk Schärding gearbeitet. Ende Mai 2024 bekam er von seinem Arbeitgeber die Kündigung ausgehändigt. Laut dem Schreiben endete das Arbeitsverhältnis mit 31. Juli. Damit hatte das Unternehmen den gesetzlichen Kündigungstermin missachtet. Denn die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen sehen vor, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur zum darauffolgenden Quartalsende möglich ist.
Andere Variante müsste vertraglich vereinbart sein
Eine andere Kündigungsmöglichkeit zum 15. und/oder zum Monatsletzten müsste im Arbeitsvertrag separat vereinbart werden. Da beim Elektronikentwickler keine derartige Vereinbarung vorlag, erfolgte die Kündigung fristwidrig. Der Mann hatte daher Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum Quartalsende.
AK drohte eine Klage an
Die Arbeiterkammer OÖ machte diese samt anteiliger Urlaubsersatzleistung für den gleichen Zeitraum beim Arbeitgeber geltend. Erst nach einer Intervention durch die AK und einer angedrohten Klage zeigte sich das Unternehmen einsichtig. In Summe bekam das AK-Mitglied fast 10.000 Euro nachgezahlt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.