Wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei personalisierter Werbung soll Apple in Frankreich 150 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Art und Weise, wie der Konzern seine Funktion App Tracking Transparency (ATT) einsetze, sei „weder notwendig noch verhältnismäßig im Hinblick auf das von Apple erklärte Ziel des Datenschutzes“, erklärte die Kartellbehörde.
ATT knüpft das Nachverfolgen von Nutzerverhalten für Drittanbieter von Apps an bestimmte Voraussetzungen und ist insbesondere für App-Anbieter von Bedeutung, deren Angebot mit Werbung finanziert wird. Die Funktion sorgt dafür, dass sich beim Aufrufen einer App ein Zustimmungsfenster zum Tracking des Nutzerverhaltens öffnet: Klickt der Nutzer hier auf „Nein“, verliert die App den Zugang zur Werbe-ID – einer Nummer, welche die Online-Nachverfolgung der Aktivitäten des Nutzers ermöglicht.
Kritiker werfen Apple vor, dass ATT die eigenen Dienste auf Kosten von Drittanbietern begünstige, da die Anforderungen zum Einholen einer Einwilligung der Nutzer nicht für Apples eigene Angebote gilt. In anderen Ländern haben die Kartellbehörden den US-Konzern ebenfalls wegen ATT ins Visier genommen, darunter das Bundeskartellamt in Deutschland.
Drittanwendungen auf iPhone und iPad erschwert
Die Nutzung von Drittanwendungen auf dem iPhone und dem iPad werde erschwert, begründete die französische Kartellbehörde ihre Entscheidung. Den App-Herausgebern und den Anbietern von Werbediensten entstehe dadurch ein „eindeutiger wirtschaftlicher Schaden“.
So wie Apple ATT anwende, benachteilige die Funktion besonders die „kleinsten“ Anbieter, die „zur Finanzierung ihrer Tätigkeit weitgehend auf das Sammeln von Daten Dritter angewiesen sind“, hieß es weiter. Zusätzlich zur Strafzahlung muss Apple die Entscheidung der französischen Kartellbehörde sieben Tage lang auf seiner Website veröffentlichen.
Nach Beschwerden aus der Werbebranche, dass ATT ihre Möglichkeiten zur Personalisierung von Werbung behindere, hatte die französische Kartellbehörde 2021 Eilmaßnahmen gegen Apple zunächst abgelehnt. Das Amt hatte das Vorgehen des Konzerns aber weiter untersucht.
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