Im Interview mit „Krone“-Umweltredakteur Mark Perry beleuchtet Dr. Horst Brandlmaier von der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) einige Aspekte der neuen PV-Förderung.
Das Jahr 2025 bringt eine Veränderung der ermäßigten Umsatzsteuersätze erstmals. Anlagen mit einer Engpass-Leistung bis 35 kWp können aber weiterhin eingereicht werden. Laut Verordnungsentwurf soll der erster Fördercall frühestens Ende April starten. Ursprünglich für März geplant, verzögert sich der Start noch aufgrund behördlicher Bestimmungen. Wer von neuem Modell profitieren will, sollte aber jetzt rasch handeln!
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Die Wiedereinführung der Förderung ist eine großartige Neuigkeit für alle Ökopioniere im Land. Wer sich nicht selber mit der Förderabwicklung beschäftigen will, ist bei Krone Sonne bestens aufgehoben. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Förderstelle – unsere Kundinnen und Kunden müssen zum Erhalt der begehrten Photovoltaik-Anlage dafür keinen Finger rühren. Den Rest macht die Sonne.
Herr Brandlmaier, ab wann ist denn die neue Bundesförderung für Photovoltaikanlagen verfügbar?
Dr. Horst Brandlmaier: Der erste Fördercall wird frühestens Ende April 2025 starten. Doch durch Zuständigkeitsverschiebungen in den Ministerien verzögert sich die Verordnungseinstufung und damit das Inkrafttreten der Verordnung. Weitere Fördercalls sind für Juli und November 2025 angekündigt. Da die finale Version der EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom noch nicht veröffentlicht ist, kennt die OeMAG lediglich einen Entwurf der Verordnung. Änderungen gegenüber den Entwurfsversionen können daher nicht ausgeschlossen werden.
Wie hoch ist die Förderung für PV-Anlagen wirklich?
Die Förderung richtet sich je nach der Größe der Anlage: Kategorie A bis 10 kWp bringt 160 € pro kWp, die Kategorie B (über 10 kWp bis 20 kWp) wiederum 150 € pro kWp. In der Kategorie C über 20 kWp bis 100 kWp können maximal 140 Euro beansprucht werden. Die Kategorie D (über 100 kWp bis 1000 kWp) bringt Fördergrenzen von 130 Euro pro kWp.
Werden auch Stromspeicher gefördert?
Ja, aber nur in Verbindung mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Die Einreichung eines Batteriespeichers ohne Erweiterung der PV-Anlage ist nicht möglich und auch nicht förderfähig. Wie bereits erwähnt ist auch eine nur geringfügige Erweiterung ausreichend.
Wie hoch ist hier die jeweilige Förderung?
Batteriespeicher, die zusammen mit einer PV-Anlage installiert werden, erhalten eine Förderung von 150 Euro pro kWh.
Der Netzzugang sollte so schnell wie möglich beantragt werden, damit es zu keiner Verzögerung bei der Einreichung des Förderantrags kommt.
Dr. Horst Brandlmaier von der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG)
Bild: Ömag
Es gibt doch da auch noch ein weiteres Zuckerl?
Ja, im Entwurf der aktuellen Verordnung des Ministeriums ist ein „Made in Europe-Bonus“ ab 2. Juli 2025 vorgesehen. Dieser wird Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher mit europäischer (EWR)-Wertschöpfung erhöhen. Bei PV-Anlagen beträgt der Bonus plus 10 Prozent für Module und Wechselrichter, sofern entsprechende Nachweise vorliegen. Der maximal erzielbare Gesamtzuschlag auf den Fördersatz beträgt 20 Prozent.
Was gilt es zu beachten?
Als Voraussetzung gemäß Verordnungsentwurf muss bei PV-Modulen über 90 Prozent eine Konformitätserklärung nachgewiesen werden, dass sämtliche Fertigungsschritte innerhalb der EU beziehungsweise des EWR erfolgt sind. Diese Erklärungen müssen seitens der Hersteller zur Verfügung gestellt werden und werden von einer Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt.
Wie wirkt sich die Förderung denn auf die Gesamtkosten aus?
Durch die Zuschüsse bleiben die Endkosten für Käufer nach Erhalt der Förderung in etwa auf dem gleichen Niveau wie zuvor mit der Umsatzsteuerbefreiung.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Bestellungen mit der bisher gültigen 0 % Umsatzsteuer-Annahme müssen storniert und rausgenommen werden. Wichtig ist, dass die Anlage vor erstmaliger Einreichung des Förderantrags noch nicht in Betrieb genommen wurde. Die Bestellung und der Beginn der Arbeiten dürfen vor der Antragstellung erfolgen. Diese Erleichterung gilt nun auch für Unternehmen, ebenso wie für Privatpersonen.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Es muss erst gesichert sein, dass allfällige – für die Errichtung erforderliche Genehmigungen und Unterlagen – bereits vor Antragstellung vorliegen. Erst mit gültiger Netzzusage und Einspeisezählpunkt kann eingereicht werden. Bitte den Einspeisezählpunkt aber nicht mit dem Bezugsszählpunkt verwechseln. Es ist sehr wichtig, alle offenen Fragen mit dem Netzbetreiber zu klären, damit die Anbindung über einen eigenen Einspeisezählpunkt durchgeführt werden kann. Über das neue EAG-Portal wurde alles vereinfacht und zusätzliche Serviceleistungen implementiert. So können bereits vor Antragstellung die jeweiligen Projekte fertig angelegt werden, die dann nur mehr eingereicht werden müssen. Das spart viel Zeit, erhöht die Planbarkeit und reduziert auch den Druck.