„Fortgesetzte Gewaltausübung“ nennen Juristen das fürchterliche Verbrechen, das einem Innviertler Rabenvater vorgeworfen wird. Besonders schlimm: Die Opfer seien seine kleinen Töchter gewesen, die mehr als ein Jahrzehnt lang Prügel und Qualen ertragen müssen sollen haben. Am Dienstag steht der 41-Jährige vor Gericht.
Elf lange, schreckliche Jahre sollen es gewesen sein, in denen die beiden Töchter eines 41-jährigen Innviertlers durch die Hölle gingen. Der Rabenvater aus Brunnenthal bei Schärding muss sich am Dienstag im Schwurgerichtssaal des Landesgericht Ried vor Schöffen verantworten.
Erst sechs und sieben Jahre alt
Der schwere Vorwurf: fortgesetzte Gewaltausübung an den beiden Mädchen. Die ältere Tochter (heute 18) habe er ab dem Herbst 2012 im Visier gehabt – sie war damals sechs Jahre alt. Zwei Jahre später, im Herbst 2014 habe sich seine Gewalt auch auf die jüngere Tochter ausgeweitet – die heute 17-Jährige war damals erst sieben Jahre alt.
Regelmäßige Prügel
Bis zum Herbst 2023 soll das Leben der beiden Schwestern die Hölle gewesen sein. Ihr Vater habe sie regelmäßig geohrfeigt, ihnen Faustschläge und Tritte in den Bauch verpasst, und sie mit Ästen und Fliegenklatschen geschlagen, so der Vorwurf.
Mit noch mehr Gewalt gedroht
Der älteren Tochter habe er auch einmal ein Mobiltelefon so heftig an den Kopf geworfen, dass sie dadurch eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitten haben soll. Ebenso habe er seinen beiden kleinen Mädchen mit noch mehr Gewalt gedroht, sollten sie irgendjemandem von den brutalen Übergriffen erzählen.
Freundin erstattete Anzeige
Mindestens einmal habe er seine Töchter außerdem gezwungen, eine volle Zweiliterflasche über mehrere Stunden lang hochzuhalten. Nach mehr als einem Jahrzehnt unvorstellbarer Qualen fasste sich im Herbst 2023 eine Freundin der Mädchen ein Herz und erstattete Anzeige bei der Polizei, was den Stein endlich ins Rollen brachte.
Lange Haftstrafe droht
Wird der 41-jährige Innviertler Rabenvater heute Vormittag in seinem für drei Stunden anberaumten Prozess schuldig gesprochen, drohen ihm laut Anklage fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.
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