Nach politischer Forderung nach Ramadan-Feiertag. Dürfen muslimische Kinder der Schule fernbleiben? Ja, aber...
Am Montag blieben in den heimischen Klassenzimmern viele Bänke leer. Der Grund: die Feierlichkeiten rund um das Zuckerfest. Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr sorgten zum Beispiel extra dafür verschobene Schularbeitentermine für Aufregung. Und auch heuer stoßen die halb vollen Klassenzimmer bei manchen für Kopfschütteln. Sind das alles Schulschwänzer?
Kein gesetzlicher Feiertag
Tatsächlich ist muslimischen Kindern und auch anderen Mitgliedern staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften das Fernbleiben vom Unterricht erlaubt. Doch anders als von der Partei Soziales Österreich der Zukunft (SÖZ) gefordert, ist der Ramadan oder das Fastenbrechen kein gesetzlicher muslimischer Feiertag bei uns.
Für Feste Freizeit nutzen
In einem Erlass des Bildungsministeriums heißt es: Schüler sollen an religiösen Festen grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit teilnehmen. In besonderen Fällen können Familien um die Erlaubnis zum Fernbleiben ansuchen. Diese kann von der Schulleitung erteilt werden – und gilt nur für einen einzigen Tag. Im offiziellen Erlass heißt es weiter: Die Entscheidung muss pädagogisch vertretbar sein. Schwächere Schüler sind anzuhalten, am Unterricht teilzunehmen. Ein eigenmächtiges Fernbleiben ohne Ansuchen bzw. Genehmigung ist unzulässig.
Muslime in der Mehrheit
Aber: Wie viele Kinder in Wien tatsächlich ein Ansuchen auf Fernbleiben gestellt haben und wie viele auch genehmigt wurden, ist nicht bekannt. Eine offizielle Statistik fehlt. Laut einer Erhebung aus dem Vorjahr sind bereits 35 Prozent der Schüler in öffentlichen Volksschulen muslimisch. Nur 21 Prozent sind römisch-katholisch.
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