Ein Salzburger muss 3500 Euro zahlen, weil er illegal eine Wohnung an sechs deutsche Frauen vermietete, die zum Poltern nach Salzburg gekommen sind. Dazu nutzte er die Airbnb-Plattform. Magistratsbeamte kamen ihm auf die Schliche, das Gericht bestätigte die Strafe.
Der Junggesellenabschied von sechs jungen Frauen, die dafür extra aus München nach Salzburg reisten, wurde einem Salzburger Airbnb-Vermieter zum Verhängnis: Zu einer 3500 Euro Geldstrafe verdonnerte ihn der Magistrat aufgrund der illegalen touristischen Beherbergung, die gegen Salzburger Raumordnungsgesetze verstößt. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts hervor. Ein Beamter hatte die betroffene Wohnung Anfang April 2024 kontrolliert – und konnte den Party-Besuch der Damen feststellen.
Wohnungsbesitzer wehrte sich gegen Strafe
Der Besitzer der Wohnung legte gegen die Strafe umgehend Beschwerde ein und argumentierte mit einem Ausnahmetatbestand im Rahmen einer Privatzimmervermietung. Zudem befand er die verhängte Strafe als „unverhältnismäßig“. Das Gericht führte daraufhin eine Verhandlung samt einem Lokalaugenschein durch.
Das betroffene Gebäude war 2018 umgebaut worden: aus zwei wurden vier Wohnungen. Die betroffene vollmöblierte Dachgeschosswohnung mit 120 Quadratmetern hatte als einzige ein digitales Nummerntürschloss – um in die Wohnung zu gelangen, reichte also ein Code. Zudem entdeckte das Gericht auch das entsprechende Inserat auf der Plattform. „Unbestritten ist, dass die gesamte Wohnung über Airbnb tageweise vermietet wurde“, erklärte das Gericht und stellte eine „Zweckentfremdung der Wohnung“ fest.
Der Vermieter hätte es auch besser wissen müssen, verweist das Gericht auf eine einschlägige Vorstrafe: 2022 hatte er bereits eine Airbnb-Strafe für dieselbe Wohnung kassiert. Aufgrund der klaren Sachlage wies das Gericht die Beschwerde ab. Zur 3500 Euro Strafe muss er auch noch 700 Euro Verfahrenskosten draufpacken.
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