OPs, Syphilis und HIV

Serien-Haftaufschieber: Jetzt reicht‘s dem Gericht

Gericht
01.04.2025 06:00

Die 18 Monate teilbedingte Haft hätte der 2022 wegen Veruntreuung und Betrugs verurteilte Oberösterreicher längst verbüßt. Doch folgte eine Vollzugsuntauglichkeit nach der anderen. Die Liste der Krankheiten liest sich besorgniserregend, doch das Oberlandesgericht Linz hat kein Erbarmen.

In wenigen Wochen muss Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser seine Haftstrafe antreten. Vollzugsuntauglichkeit ist bei ihm nicht anzunehmen – anders als bei einem aktuellen Fall aus Oberösterreich, der belegt, dass auch Aufschieben der Haft letztlich im Gefängnis mündet. Prädikat: nicht nachahmenswert.

Lange Liste an schweren Erkrankungen
2022 wurde der Mann wegen Verleumdung, Veruntreuung und Betrug vom Landesgericht Steyr zu einer teilbedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Doch kam es dazu, dass er den Strafvollzug mehrfach aufschob.

Einmal wegen einer Operation am linken Hüftgelenk samt Reha. Dann wegen einer Operation am rechten Hüftgelenk, die der Verurteilte aber am dafür vereinbarten Termin nicht wahrgenommen hat. Es folgten eine Syphiliserkrankung und ein kleiner Hirninfarkt

Sachverständiger relativiert
Nachdem eine Stabilisierung zu erwarten war, wurde der letzte Aufschub mit 15. Februar 2025 begrenzt. Doch am 11. Februar 2025 beantragte der Verurteilte neuerlich einen Strafaufschub: Er leide an HIV im Endstadium. Das Erstgericht stimmte diesmal nicht zu, weshalb der Mann Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz einlegte. Dieses stellt fest: „Der aktuelle Krankheitszustand wurde vom Sachverständigen beurteilt. Von einer Krankheit ,im Endstadium‘ kann danach nicht mit Fug die Rede sein“, steht in der Entscheidung.

Freiheitsstrafe ist unverzüglich zu vollziehen
Auch die von dem Verurteilten argumentierte erhöhte Gefahr der Ansteckung von Häftlingen und Justizwachebeamten stelle keinen Aufschubsgrund dar. „Die Freiheitsstrafe ist unverzüglich zu vollziehen“, schreibt das Oberlandesgericht. Drei Jahre nach seiner Verurteilung muss der notorische Haft-Aufschieber jetzt einsitzen.

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