Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat sich am Montagabend im TV erstmals zu ihrem Schuldspruch geäußert. Trotz der Verurteilung (u.a. fünf Jahre Kandidaturverbot für politische Ämter) denke sie nicht an Rücktritt. „Ich werde kämpfen, ich lasse mich nicht einfach so ausschalten!“, betonte die 56-Jährige.
In einem Interview mit dem Sender TF1 sagte Le Pen, dass sie mit dem Urteil nicht zufrieden sei. „Die getroffene Entscheidung verletzt die Rechtsstaatlichkeit“, kritisierte die Chefin der Rechtspartei Rassemblement National (RN).
Es sei unzulässig, dass ihr die Möglichkeit genommen werde, Einspruch einzulegen. Das Urteil sollte alle jene empören, die an Demokratie glaubten. Es bedeute aber nicht, dass sie sich nun aus der Politik zurückziehe.
Le Pen greift Richterin frontal an
Ihr zufolge sie das Urteil eine „politische Entscheidung“ gewesen. Le Pen griff dabei die Vorsitzende Richterin frontal an. „Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die vorläufige Vollstreckung der Nichtwählbarkeit durchzuführen, meinen diesbezüglichen Einspruch wirkungslos zu machen und so zu verhindern, dass ich für das Amt des Präsidenten der Republik kandidiere und gewählt werde.“ Die Entscheidung des Gerichts sei ein schwerer Eingriff in den demokratischen Prozess, so Le Pen weiter.
Die 56-Jährige kündigte an, „so schnell wie möglich“ Berufung einzulegen und alle juristischen Mittel auszuschöpfen. Und sie bestritt erneut jede Schuld: „Es gibt keine persönliche Bereicherung, es gibt keine Korruption.“
Le Pen: Sehe nach Urteil keine Chance auf Wahlteilnahme 2027
Le Pen selbst sieht nach ihrer Verurteilung jedoch keine Chance mehr auf eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027. „Um es klar zu sagen: Ich bin ausgeschlossen, aber in Wirklichkeit sind es Millionen von Franzosen, deren Stimmen ausgeschlossen wurden.“ Sollte es ihr gelingen, das Urteil noch rechtzeitig zu kippen, werde sie für das Präsidentenamt kandidieren. Sie habe aber kein Vertrauen darin, dass sie noch vor der Wahl dazu angehört werde.
Richter hier in Frankreich haben Maßnahmen angewendet, von denen man glaubte, sie seien autoritären Staaten vorbehalten.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen (56) nach ihrem Schuldspruch
Fünf Jahre Verbot
Le Pen wurde wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Zentraler Vorwurf in dem Prozess war, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom EU-Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Ein Gericht in Paris hatte der Rechtspopulistin, die bisher in Umfragen als Favoritin bei der Präsidentschaftswahl 2027 galt, am Montag mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre die Wählbarkeit entzogen.
Zwei Jahre Fußfessel statt Gefängnis
Zudem verurteilte das Gericht die 56-Jährige zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe. Zwei Jahre der Haftstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei Jahre soll Le Pen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ins Gefängnis muss sie damit nicht.
Empörung in Russland und bei Europas Rechtspopulisten
Die Verurteilung von Le Pen sorgte in Russland und im rechtspopulistischen Lager in Europa für Empörung. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow warf europäischen Regierungen die Verletzung demokratischer Regeln vor. Der FPÖ-EU-Parlamentarier Harald Vilimsky sprach auf X von einem „Skandal-Urteil“.
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