Kaum legale Wege

Trump könnte Amtszeit nur mit Putsch verlängern

Außenpolitik
01.04.2025 10:00

Donald Trump und sein Umfeld arbeiten offenbar auf eine dritte Amtszeit hin. Diesen Weg legal zu beschreiten, dürfte aber schwierig werden, sind sich Verfassungsexperten einig. Allerdings könnte sein Vize als Marionette ins Weiße Haus gehievt werden – doch eigentlich geht auch das nicht ...

Trump hatte jüngst immer wieder seine Ambitionen auf eine dritte Amtszeit bekräftigt, obwohl die US-Verfassung dies gemäß dem 1951 in Kraft getretenen 22. Verfassungszusatz verbietet. Kirk Junker, Experte für US-amerikanisches Recht, sieht für das Ansinnen des Republikaners praktisch unüberwindliche Hürden verfassungsrechtlicher, aber auch politischer Art.

„Die einzige konkrete Alternative, die Trump erwähnt hat, war, dass Vizepräsident J.D. Vance das Weiße Haus bei einer zukünftigen Wahl gewinnt und ihm anschließend die Präsidentschaft übergibt. Aber der 12. Zusatzartikel (über die Wahl von Präsident und Vizepräsident, Anm.) verbietet das. Darin steht geschrieben: Eine Person, die verfassungsmäßig nicht für das Amt des Präsidenten infrage kommt, soll für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ebenfalls nicht infrage kommen. Also kann er das auch nicht.“

Änderung der Verfassung extrem unrealistisch
Die „einzige realistische Alternative“ wäre also eine Verfassungsänderung, so der aus den USA stammende Jusprofessor. Doch hier sind wiederum die Hürden für eine notwendige Mehrheit so hoch, dass sie für Trump bei den aktuellen politischen Verhältnissen wohl unüberwindlich wären.

Trumps Umfeld hat bereits zugegeben, an einer „Alternative“ zu arbeiten: 

„Eine Verfassungsänderung erfordert entweder eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses oder einen Verfassungskonvent, der von mindestens 34 der 50 US-Staaten beantragt werden muss.“ Junker hält daher eine dritte Amtszeit für Trump aus Sicht des Verfassungsrechts für nicht möglich. „Es gibt wirklich eine Verfassung, eine geschriebene Verfassung, und seine (Anm. Trumps) juristische Macht ist begrenzt.“

Laut US-Verfassung hat das Parlament – also der Kongress, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus – die meiste Macht, erläuterte Junker. „Der Bundeskongress ist juristisches Machtinstrument Nummer 1.“ Auch deshalb stehen die Bestimmungen über den Kongress gleich in Artikel 1 der seit 1789 geltenden Verfassung. Die Implementierung der Gesetze obliegt dem Präsidenten, dessen Rolle als „chief executive“ in Artikel 2 näher bestimmt wird. Dieser könne zwar durch verschiedene Mittel, etwa Dekrete, die Umsetzung der Gesetze weiter konkretisieren. Aber der Präsident „ist kein Gesetzgeber. Er kann nur machen, was der Bundeskongress und die Bundesverfassung ihm erlauben“, unterstrich der Rechtsexperte.

Trump höhlt die Justiz aus
Im System der „checks und balances“ der US-Verfassung ist die Judikative die dritte Kraft des Ausgleichs. Hier sieht Junker allerdings ein gewisses Einfallstor für politische Einflussnahme, denn alle Bundesrichter werden vom Präsidenten vorgeschlagen. „Das ist wirklich ein mächtiges Instrument des Präsidenten. Das ist eines von seinen mächtigsten, würde ich sagen. Dass er (durch diese Vorschläge, Anm.) die ganze Bundesrichterschaft wirklich steuern könnte“, gibt Junker zu bedenken.

Der Kongress hat in den vergangenen Jahrzehnten bei kontroversen Themen eine deutliche politische Entscheidungsschwäche an den Tag gelegt, kritisiert der Experte. Dadurch hätten das Oberste Gericht als Ausleger der Verfassung und die Entscheidungen des Präsidenten erst ihre derzeitige entscheidende Bedeutung erhalten. „Wenn ein Bundeskongress nicht genug Gesetze verabschiedet oder die Gesetze nicht klar genug formuliert, dann hat ein Präsident viel Ermessensspielraum.“

„Wähler sind immer unzufrieden“
Der Experte erinnerte daran, dass derzeit die Republikaner gerade alle drei Machtzweige der USA dominieren – den Kongress, die Präsidentschaft und auch das Oberste Gericht. Er würde dies allerdings nicht als Lücke im System beschreiben, sondern bloß als „politischen Zufall“. Der Professor verwies auf die zwei Jahre nach der Präsidentenwahl erfolgenden Zwischen-Kongresswahlen (midterm elections): Bei diesen Wahlen würden die US-Bürger in der Regel für die jeweilige Gegenpartei stimmen. „Die Wähler sind immer unzufrieden.“

Trump hatte jüngst in einem Interview gesagt, dass er sich durchaus eine dritte Amtszeit vorstellen könne – obwohl die US-Verfassung nur zwei Amtszeiten erlaubt. In dem am Sonntag geführten Gespräch mit dem Nachrichtensender NBC sagte Trump auf eine entsprechende Frage: „Ich scherze nicht.“ Am Dienstag legte er nach: „Die Menschen bitten mich, zu kandidieren.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt