Ak interveniert

Abfertigung: Arbeitnehmer um 10.500 Euro geprellt

Vorarlberg
01.04.2025 12:25

Immer wieder kommt es bei der Berechnung der Abfertigung „alt“ zu Fehlern. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus Vorarlberg, bei dem es nicht nur um Kinkerlitzchen ging. 

Bei der Abfertigung „neu“ brauchen sich Arbeitnehmer keine großen Gedanken zu machen, zumal der Mechanismus automatisiert und transparent ist. All jene jedoch, die noch im alten Abfertigungssystem sind, sollten die Endabrechnung genau unter die Lupe nehmen lassen.

Folgenschweren Fehler entdeckt
Dass sich das lohnen kann, zeigt der Fall von Herrn B.: Nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit bei einem Vorarlberger Unternehmen erhält er Ende Oktober 2024 seine Endabrechnung. Diese lässt er sicherheitshalber von der Arbeiterkammer Vorarlberg prüfen. Die Arbeitsrechtsexperten bringen schnell einen folgenschweren Fehler ans Licht: Der Arbeitgeber hatte bei der Berechnung der Abfertigung nach dem alten System die variablen Entgeltbestandteile nicht berücksichtigt.

Dabei ging es um die Zulagen für Sonn- und Feiertagsdienste, Nachtdienste und um Überstunden, die Herr B. regelmäßig verrichtet hatte. „Für die variablen Entgeltbestandteile ist der Durchschnitt aus den vergangenen zwölf Monaten heranzuziehen. Das wurde im Fall des Herrn B. nicht gemacht“, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Veronica Eberle-Wohlgenannt.

Fehlbetrag von 10.469,04 Euro
Die Arbeiterkammer intervenierte und meldete dem Arbeitgeber den Berechnungsfehler. Der reagierte umgehend und verrechnete den Fehlbetrag nach – bei Herrn. B machte dieser immerhin die stolze Summe von 10.469,04 Euro brutto aus. Vorarlbergs AK-Präsident Bernhard Heinzle betont, dass falsche Zurückhaltung fehl am Platz ist: „Mehr als 30 Jahre lang hat sich Herr B. in seinem Betrieb engagiert. Da ist es nur gerecht, dass er bekommt, was ihm zusteht.“

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Vorarlberg-Krone
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