Sieg gegen Leipzig
Wenn sich am 20. April der Geburtstag des Massenmörders Adolf Hitler wieder jährt, sind die heimischen Behörden bereits auf der Hut – denn dann geht es in rechtsextremen Kreisen wieder rund. Auch ein Prozess am Klagenfurter Landesgericht drehte sich um NS-Huldigungen aller Art, die den Angeklagten sogar hinter Gitter bringen.
„Wehret den Anfängen“, erinnert die Justiz immer wieder an das Verbotsgesetz von 1947, das in Österreich jegliche Verherrlichung des Nationalsozialismus verbietet und streng bestraft. Während es über Jahrzehnte allerdings kaum Anklagen nach dem sogenannten 3G-Gesetz gab, häufen sich nun die Verfahren gegen Ewiggestrige, die nach wie vor an Hitlers NS-Ideologie festhalten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.