Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz wird novelliert. Grund war eine Bestimmung, die als verfassungswidrig eingestuft wurde. Es ging dabei um die Frage, ob der Klimabonus angerechnet werden soll, oder nicht. Die Berechnung kann nun leichter vorgenommen werden, das wird aber auch kritisiert.
In Tirol muss kein Mensch verhungern. Dafür sorgt die Mindestsicherung. Sie soll Menschen in existenzbedrohenden Situationen den Lebensunterhalt und die Unterkunft sicherstellen. Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag, sondern wird ausgerechnet. Dabei wird sich genau angeschaut, wie viel ein Mensch hat und welche Leistungen er bezieht. Manche haben einen Einfluss auf die Höhe der Mindestsicherung, andere nicht. Kürzlich gab es darüber einen Rechtsstreit – nämlich bei der Frage, ob der Klimabonus miteingerechnet werden soll.
Wer länger als vier Monate eine zweckgebundene Unterstützung von karitativen Organisationen bekommt – etwa für Kinder, Therapien oder besondere Notlagen -, muss mit einer Bestrafung rechnen. Das ist doch absurd.
LA Zeliha Arslan (Grüne)
Bild: Birbaumer Christof
Nun wurde das Gesetz novelliert, seit gestern gibt es eine sogenannte Verordnung mit einer fixen Ausnahmen-Liste, was eingerechnet wird. Vorteil: Alle kennen sich aus und es gibt Rechtssicherheit. Es geht auch alles einfacher, die Regierung kann die Liste der Einkommensausnahmen erweitern und verkürzen – ohne, dass sie durch den Landtag muss. Das ist aber zugleich auch der Nachteil: Die Regierung kann die Liste erweitern und verkürzen, ohne dass sie durch den Landtag muss.
„Was ist das für ein Signal?“
„Sozialhilfe im Hinterzimmer ausverhandeln – das geht nicht!“, sagt LA Zeliha Arslan (Grüne). Manche Punkte haben es nicht auf die Ausnahmen-Liste geschafft, obwohl von Sozialvereinen gefordert. Etwa, wenn es um Kinder geht – wenn diese regelmäßige Geldleistungen für länger als vier Monate bekommen (Patenschaften). „Was ist das für ein Signal an Familien mit Kindern? Da hilft jemand, weil es brennt, und das Land kürzt daraufhin die Mindestsicherung“, echauffiert sich Arslan.
Es handelt sich bei der Änderung im Wesentlichen um eine gesetzliche Klarstellung. Leistungen des Bundes, die im Zuge der Corona-Krise zur Unterstützung ausbezahlt wurden, sind bereits bisher nicht eingerechnet worden.
LR Eva Pawlata (SPÖ)
Bild: Land Tirol
Das Land Tirol betont hingegen, dass Sachleistung und Zuwendungen, die keiner Bedarfsdeckung dienen, wie beispielsweise Kosten für einen Rollstuhl, generell nicht angerechnet werden, aber in der Regel durch die Gebietskrankenkasse oder die Behindertenhilfe des Landes übernommen werden. „Ich stehe für ein treffsicheres System der Sozialhilfe. Dieses soll vor allem jene Menschen stützen, die nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Für alle anderen gilt, dass schnellstmöglich wieder eine Arbeit aufgenommen werden muss“, sagt dazu zuständige Landesrätin Eva Pawlata (SPÖ).
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