






Mehr als 30.000 Euro Rückzahlung droht einer Frau, die Weiterbildungsgeld bezog – weil ein ganzer „Rattenschwanz“ an diesem dranhängt und sie mit der Streichung auch das Wochengeld zurückzahlen muss. Das AMS bedauert die Härtefälle, sieht sich jedoch bestätigt: Man sei an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Düstere Wolken ziehen über jenen jungen Müttern auf, die bei einem Wiener Institut einen Kurs gemacht und dafür Weiterbildungsgeld bezogen haben. Das AMS forderte nämlich das Geld zurück, dagegen haben Betroffene Beschwerde eingelegt. Für sie hagelte es jetzt scharenweise negative Urteile vom Bundesverwaltungsgericht.
18 negative Urteile
Von 40 anhängigen Fällen sind laut Gericht 19 entschieden, nur ein Verfahren ging zugunsten einer Mutter aus.
Krisensitzung im Landhaus
Eine Krisensitzung wurde nun beim zweiten Landtagspräsidenten Gottfried Waldhäusl einberufen, der versucht, die Mütter zu unterstützen. „Weil Recht leider oft auch nicht gerecht ist. Traurig ist, dass das Ministerium die Mütter nicht unterstützt“, sieht der FPÖ-Politiker wenig Chancen, da auch die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) mittlerweile wegen zu geringer Erfolgsaussicht keinen rechtlichen Beistand mehr gibt.
Mütter müssen individuell das Risiko abschätzen. Mit dem Weg zu den beiden Höchstgerichten drohen Kosten von mehreren Tausend Euro.
Anwalt Martin Nigischer
Bild: Molnar Attila
Rechtsanwalt gab Überblick
Rechtsanwalt Martin Nigischer gab im Landhaus einen Überblick über weitere rechtliche Möglichkeiten: der Gang zum Verwaltungsgerichtshof, zum Verfassungsgerichtshof oder zu beiden. Man müsse sich hier den Einzelfall genau ansehen und einen Verfahrensfehler finden, warnt Nigischer vor dem Kostenrisiko von mehreren Tausend Euro, das die Mütter damit auf sich nehmen würden.
Das ist Unrecht und asozial. Die Gerichte erkennen das nur nicht an. Wenn es sein soll, müssen sie mich pfänden.
Mutter Sabine Grabner
Bleiben Härtefälle auf der Strecke?
Das ist auch der Grund, warum viele Weiterbildungsgeldbezieherinnen bereits die Flinte ins Korn geworfen haben. Zumeist sind nur mehr die Härtefälle übrig, wie auch eine Mutter aus Hernstein verrät: Weil sie wegen einer Risikoschwangerschaft in frühzeitigen Mutterschutz gegangen ist, drohen ihr zu den 15.000 Euro an Rückzahlungen an das AMS zusätzlich noch 15.000 Euro, die sie an Wochengeld zurückerstatten muss.
Der Rattenschwanz, der an dem Weiterbildungsgeld hängt, ist lang – denn man ist für die nachträglich gestrichene Zeit auch nicht kranken- oder pensionsversichert. Hilfe oder Lösungen für die existenzbedrohende Misere bietet niemand an.
AMS bedauert, Ministerium bestätigt
Auch das AMS bedauert die Härtefälle, betont aber weiterhin, dass man an gesetzliche Vorgaben gebunden sei. Die Rechtsauffassung hätte das Bundesverwaltungsgericht auch in den vielen Fällen bereits bestätigt. Auch die Weisung des Arbeitsministeriums hätte man korrekt umgesetzt.
Das Ministerium bestätigt das und dämpft die Hoffnung der betroffenen Mütter, dass man die Bescheide des AMS noch aufhebe: „Rechtskräftige Bescheide, die eine Rückforderung vorschreiben, können nicht aufgehoben werden, da dadurch dem Bund ein Recht auf die Zahlung entstanden ist.“
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