Vier Jahre Haft

Ex-IS-Kämpfer lebte mit Familie jahrelang in Wien

Gericht
02.04.2025 13:50

Ein heute 40-jähriger Syrer floh 2019 nach Österreich und erhielt ein Jahr später Asyl. Deutsche Hinweise weckten einen schockierenden Verdacht: Er soll in seiner Heimat für den IS gekämpft haben. Jahrelang lebte er unbehelligt mit seiner Familie in Wien. Am Mittwoch wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der Syrer war 2019 nach Österreich geflüchtet und hatte im Folgenden um Asyl angesucht, das ihm 2020 genehmigt wurde. Bis zu seiner Festnahme Ende Mai 2024 war er in einem Restaurant in Wien-Landstraße beschäftigt. Der nach außen hin brave Familienvater lebte mit seiner Ehefrau und sechs Kindern unauffällig in einer Mietwohnung. Er hätte „nie eine Verwaltungsübertretung begangen“ und sei „nicht einmal bei Rot über die Kreuzung gegangen“, hatte sein Verteidiger Michael Drexler bereits im Februar im Verhandlungsauftakt erklärt.

Am Mittwoch ist der Syrer am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Überraschenderweise akzeptierten Drexler und sein Mandant das Urteil, der zuvor vehement seine Schuldlosigkeit beteuert hatte. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, signalisierte jedoch, mit dem Urteil ebenfalls einverstanden zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Facebook-Posts mit IS-Bezug
Die Staatsanwältin, die in diesem Fall ausgesprochen engagiert ermittelte, hatte am zweiten Verhandlungstag neues Beweismaterial vorgelegt, das den Angeklagten zusätzlich belastete. Ein V-Mann hatte die deutschen Behörden im Sommer 2023 über einen Facebook-Account informiert, auf dem im Jahr 2016 in Syrien Beiträge erstellt wurden, die eindeutig dem IS zuordenbar waren. Man ging diesem Hinweis nach und stieß auf ein Profil mit 22 Bildbeiträgen, auf denen – wie am Ende der erkennende Schöffensenat feststellte – in den meisten Fällen der Angeklagte jeweils mit einem bewusst inszenierten IS-Bezug zu sehen war.

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Er hat nie eine Verwaltungsübertretung begangen. Er ist nicht einmal bei Rot über die Kreuzung gegangen.

Verteidiger Michael Drexler im beim Verhandlungsauftakt im Februar

„Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Person der Angeklagte ist“, stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest. Auf den Fotos war beispielsweise der Mann mit einer erhobenen AK-47 in der rechten Hand und einer IS-Fahne im Hintergrund zu sehen. Die Fotos waren mit Texten unterlegt, die Lobpreisungen des IS enthielten und die Gräuel der Terror-Miliz sowie den Märtyrertod verherrlichten.

Angeklagter: „Ich hasse den IS“
Das deutsche Landeskriminalamt Baden-Württemberg stellte dem Verfassungsschutz Beweismaterial zur Verfügung, das analysiert und der Staatsanwältin übermittelt wurde. Diese erweiterte daraufhin die Anklage. Vor Gericht bestritt der Angeklagte erneut, auf den 2016 in Syrien geposteten Facebook-Bildern zu sehen zu sein: „Keines dieser Bilder bin ich. Ich hasse den IS und habe mit diesem Account nichts zu tun.“

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Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Person der Angeklagte ist.

Der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung

Der Schöffensenat sah das anders und stützte sich auf die eigene Wahrnehmung sowie ein gesichtsbiometrisches Gutachten zu einem IS-Propagandavideo. Demnach betrug die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte darin zu sehen ist, 83,48 Prozent – ein Wert, den der Sachverständige als „sehr hoch“ einstufte. Denn ein ähnlicher Wert sei ihm erst ein Mal untergekommen.

Hinweise aus Deutschland 
Die Ermittler wurden im vergangenen Frühjahr auf den Mann aufmerksam, als aus Deutschland Hinweise auf eine mögliche Verwicklung des sechsfachen Vaters in Kriegsverbrechen eingingen. Im Zuge eines deutschen Verfahrens gegen mutmaßliche IS-Mitglieder tauchte ein Propagandavideo auf, das bewaffnete Männer auf einem Lkw zeigte – offenkundig IS-Kämpfer.

Das mit sogenannten „Nasheeds“ bzw. islamischen Sprechgesängen hinterlegte Video wurde im Gerichtssaal abgespielt und zeigte Panzer, Granatwerfer, Schlachtfelder und verstümmelte Leichen. Am Ende war ein Gefangener zu sehen, der von einem IS-Kämpfer in die Kamera gedreht wurde. Danach rief ein weiterer Mann auf Arabisch: „Das ist die Religion! Die Religion Allahs! Wir siegen!“ Laut Gericht handelt es sich dabei zweifelsfrei um den 40-Jährigen, der bis zu seiner Inhaftierung in Wien gemeldet war.

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