Das ist alles andere als ein normaler Staatsbesuch: Trotz eines internationalen Haftbefehls wird der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu am Mittwochabend in Ungarn erwartet. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Regierungschef Viktor Órban hatte Netanyahu vergangenen November eingeladen und ihm garantiert, dass er den internationalen Haftbefehl nicht beachten werde. Der Staatsbesuch wird deshalb mit Spannung erwartet.
Wie ist die Ausgangslage?
Der Internationale Strafgerichtshof hatte im vergangenen November den Haftbefehl gegen Netanyahu wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg erlassen. Das Gericht aber verfügt selbst nicht über eine Polizeimacht, um den Gesuchten auch tatsächlich festzunehmen. Das müssen die Vertragsstaaten machen.
Müsste Ungarn Netanyahu festnehmen?
Ungarn ist einer der 125 Vertragsstaaten des Gerichts. Es hat den Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, ratifiziert. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Anordnungen des Gerichts auszuführen. Sie müssen Haftbefehle vollstrecken, wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. Demnach muss Ungarn Netanyahu also festnehmen.
So wurde der Haftbefehl vom Gericht im vergangenen Jahr angekündigt:
Ausnahmen gibt es nicht, sagt der Strafgerichtshof. Wenn Staaten Bedenken hätten, stehe es ihnen frei, das Gericht zu konsultieren, sagte ein Sprecher des Strafgerichtshofes in Den Haag. „Es ist jedoch nicht Sache der Staaten, einseitig über die Stichhaltigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheiden.“ Entscheidungen des Gerichts können schließlich auch vor Gericht angefochten werden.
Gibt es keine Immunität?
Hier geht es um ein Grundprinzip des Weltstrafgerichts: Jeder ist vor dem Gericht gleich, und keiner kann sich mit Berufung auf ein Amt der Strafverfolgung entziehen. Auch gegen Wladmir Putin wurde ein internationaler Haftbefehl ausgesprochen.
Was passiert, wenn ein Staat seiner Pflicht nicht nachkommt?
Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Große Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.
Ungarn ist das erste europäische Land, in das Netanyahu nach Ausstellung des Haftbefehls reist. Aber es steht nicht allein da. Auch Frankreich, Italien und Polen hatten bereits suggeriert, dass sie den Haftbefehl nicht vollstrecken würden. Auch der künftige deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz hatte angekündigt, Netanyahu nach Deutschland einladen zu wollen.
Er werde Wege finden, dass dieser nicht festgenommen werden müsse. Österreich hatte die Gerichtsentscheidung zwar kritisiert, würde den Haftbefehl wohl aber umsetzen.
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