Ein jugendlicher Intensivtäter ist am Mittwoch erneut, dieses Mal in Steyr, vor Gericht gestanden. Der amtsbekannte 15-Jährige soll nur zwei Monate nach seiner bedingten Entlassung Anfang Februar erneut straffällig geworden sein. Diesmal geht es vor allem um versuchten schweren Raub und schweren Diebstahl.
Gemeinsam mit einem 15-Jährigen fuhr das „Problem-Bubi“ in der Nacht auf den 10. Februar mit dem Zug von Oberösterreich nach Liezen. Dort stahl der Angeklagte ein Auto und die beiden kehrten damit nach Oberösterreich zurück, holten noch Freunde ab, um dann nach Wien zu fahren. Der Polizei fiel auf der Westautobahn der bereits als gestohlen gemeldete Pkw auf – es folgte eine Verfolgungsjagd. Bei Oed (Niederösterreich) wurde der Wagen gestoppt.
Aus U-Haft vorgeführt
Der 15-jährige Angeklagte, der hinter dem Steuer saß, wurde in U-Haft genommen und aus dieser am Mittwoch dem Schöffengericht in Steyr vorgeführt. Der Bursch gestand die Tat ebenso wie eine andere, wenige Tage zuvor. In der Nacht auf den 1. Februar soll er vier Feuerlöscher in einer öffentlichen Tiefgarage versprüht haben. Was er jedoch weiter leugnet, ist der versuchte schwere Raub.
Jugendlicher forderte angeblich Geld für Taxi
Der 15-Jährige habe laut Staatsanwältin in der Nacht auf den 9. Februar einen 51-Jährigen und 45-Jährigen überfallen, wollte Geld. Als diese sagten, keines zu haben, soll er zugeschlagen haben. Das jüngere Opfer erlitt einen Jochbein- und Oberkieferbruch sowie eine Gehirnerschütterung. Nachdem die Attacke eine schwere Körperverletzung zur Folge hatte, wurde der Bursch wegen schweren Raubversuchs angeklagt, dafür stehen für Jugendliche bis zu 7,5 Jahre Gefängnis.
Opfer konnten Angreifer nicht identifizieren
Ein Mädchen, das in jener Nacht mit von der Partie gewesen war, belastete den Angeklagten. Er habe die Männer ausrauben wollen, um Geld für ein Taxi zu bekommen. Der 15-Jährige stritt das vor Gericht weiter ab, „ich kenne die zwei Opfer nicht, kann daher nicht viel dazu sagen“. Er habe an dem Abend viel Alkohol getrunken, das wisse er. Die Opfer konnten vor Gericht den Angeklagten nicht eindeutig als Täter identifizieren.
„Eine Straftat nach der anderen gesetzt“
Schon als 13-Jähriger hatte der „sogenannte Intensivtäter über 200 Anzeigen gesammelt“, führte die Staatsanwältin aus. Wegen seiner Strafunmündigkeit blieben sie folgenlos. Zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag schlug er wieder zu, diesmal konnte er „dingfest gemacht“ werden. Das Landesgericht Linz verurteilte ihn wegen schweren Raubs und Einbruchs zu 24 Monaten unbedingter Haft, nach 14 Monaten wurde er im November 2024 bedingt entlassen.
Verteidiger: „Sehe Hoffnung“
Angesichts dieser Vorgeschichte sprach die Staatsanwältin von einem „besonderen Angeklagten, der hochfrequent eine Straftat nach der anderen gesetzt hat“. Der Verteidiger meinte, auch wenn von einem Intensivtäter gesprochen werde, „sehe ich Hoffnung“. Er habe das „Funkeln in den Augen“ gesehen, wenn der Jugendliche von Autos rede, er wolle Kfz-Mechaniker werden. Daher betonte der Jurist in Richtung Schöffen: „Einen 15-Jährigen gibt man nicht auf.“ Urteil gab es am Mittwoch allerdings keines, der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
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