Unter den Argusaugen vieler Berufskolleginnen endete am Mittwoch der Prozess gegen zwei Kleinkindpädagoginnen aus dem Raum Klagenfurt. Den Frauen wurde Quälen der Kinder vorgeworfen – über Jahre hinweg und so massiv, dass manche Ex-Mitarbeiterinnen Tränen vergossen. Doch warum hatte niemand Alarm geschlagen?
Wegen schwarzer Pädagogik landeten zwei Kärntner Kleinpädagoginnen vor Gericht. Die Frauen sollen ihre Schützlinge grob behandelt haben – bis hin, dass den Kindern Essen in den Mund gestopft wurde: „Speib dich ja nicht an!“, hieß es dann.
Warum das für die Schützlinge so belastend gewesen ist, erklärt die Gerichtsgutachterin und Kinderpsychologin Ulla Redtenbacher-Müller: „Kinder in dem Alter von ein bis drei Jahren sind besonders vulnerabel, also verletzlich. Und psychische Gewalt kann gleich schlimm empfunden werden wie physische.
Warum schlug niemand Alarm?
Monatelang hat Richterin Sabine Götz bereits versucht, herauszufinden, was in der Krabbelstube wirklich vorgefallen ist und warum niemand eher Alarm schlug. Denn manche ehemalige Kolleginnen wissen abseits des Zeugenstandes alles besser und behaupten, sie wären gegen die Angeklagten sowie die Fortgesetzten nicht angekommen.
Urteil wegen Quälens
Doch vieles ließ sich nicht befriedigend klären, nur dass Grenzen überschritten wurden, wie Richterin Götz ausführte. Urteil: Geldbußen von 1200 und 4000 Euro sowie je vier Monate bedingt, nicht rechtskräftig.
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