Eine Niederösterreicherin drückte ihrem Kind das Ende des laufenden Schlauchs in den Mund. Der Großonkel hielt deren Kopf fest. Nicht der einzige Angriff auf die Schülerin. Das Urteil im Prozess gegen das unbescholtene Duo fällt mild aus.
„Ich trinke immer zu wenig“, sagt das junge Opfer im Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich. Die Mutter und deren Onkel, der oft zu Gast bei der Familie war, hatten das Mädchen daher an jenem Nachmittag im letzten Sommer aufgefordert, mehr zu trinken. So weit, so unauffällig ...
Nachdem die 14-Jährige bereits zwei Becher hatte austrinken müssen, wollte sie kein Wasser mehr. Was dann passierte, ist verstörend. Laut Staatsanwaltschaft hätten Mutter und Großonkel sie an den Haaren gezogen und zum laufenden Gartenschlauch gezerrt, um ihr diesen in den Mund zu stecken. Der Onkel hielt dabei den Kopf der Jugendlichen fest. Erst als sich das Mädchen durch Tritte zur Wehr setzte, ließ das Duo von ihm ab.
Mehrfach warf der Angeklagte eine gefüllte Plastikflasche nach dem Mädchen.
Die Staatsanwältin zur Anklageschrift
Über Nacht ins Zimmer eingesperrt
Nicht nur aufgrund dieses Vorfalls klagte die Staatsanwaltschaft die Frau und deren Onkel wegen fortgesetzter Gewaltausübung an, die Mutter zudem wegen Quälen und Vernachlässigen Unmündiger. So soll die Niederösterreicherin ab Sommer 2023 die Jugendliche jeden Abend in ihrem Zimmer eingesperrt haben. „Sie konnte in der Nacht nicht aufs Klo gehen, musste ihre Notdurft einmal im Zimmer verrichten“, beschreibt die Anklägerin das Martyrium. Die Fensterschnalle habe die Mutter abmontiert, sagt das Opfer.
Der Großonkel soll sich in Konflikte zwischen Mutter und Tochter immer wieder eingemischt haben: „Mehrfach warf er eine gefüllte Plastikflasche nach mir. Ich hatte blaue Flecken.“ Dreimal soll er das Mädchen gewürgt haben.
In den Dreck ziehen will s’ mi.
Die Mutter ist im Prozess nicht geständig.
Kaugummi kauend nimmt die angeklagte Mutter vor dem Richter Platz: „In den Dreck ziehen will s’ mi“, schiebt sie alles auf die Tochter ab. Die sie nur eingesperrt habe, um sie vorm alkoholisierten Kindsvater zu schützen.
Bedingte Haftstrafen für das unbescholtene Duo
Die Schlauchattacke stellt die Beschuldigte als Blödelei dar: „Wir ham uns nur abgespritzt.“ Aufgrund der detailreichen Schilderungen des Opfers hat der Schöffensenat aber keine Zweifel an der Aussage des Mädchens. „Das kann Folter sein“, merkt Herr Rat an. Die Urteile fallen dennoch mild aus und sind bereits rechtskräftig: 16 Monate bedingt für die Mutter, 20 Monate bedingt für den Großonkel.
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