„Ernsthafte Bedenken“

Ungarn verkündet Rückzug vom Weltstrafgerichtshof

Außenpolitik
03.04.2025 10:39

Just an jenem Tag, an dem der mit einem internationalen Haftbefehl belegte israelische Premier Benjamin Netanyahu zu einem Staatsbesuch in Ungarn eingetroffen ist, hat die Regierung in Budapest ihren Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof verkündet.

Was sich seit Monaten abgezeichnet hat, ist nun fix. Der Stabschef von Ministerpräsident Viktor Orbán gab am Donnerstag bekannt, dass Ungarn aus dem IStGH austreten werde. Das Austrittsverfahren soll noch im Laufe des Donnerstags eingeleitet werden. Der Gerichtshof mit Sitz in Den Haag sei zu Beginn „eine zu respektierende Initiative“ gewesen, erklärte Stabschef Gergely Gulyás gegenüber der Nachrichtenagentur MTI. Doch nicht zuletzt der Haftbefehl gegen Netanyahu habe bewiesen, dass das Gericht „zu einer politischen Instanz geworden ist“, so Gulyás weiter. Die Regierung in Budapest habe „ernsthafte Bedenken“ wegen der Arbeit des IStGH. 

Israels Premier Benjamin Netanyahu zu Besuch bei seinem ungarischen Amtskollegen Viktor Orbán (Bild: AFP/ATTILA KISBENEDEK)
Israels Premier Benjamin Netanyahu zu Besuch bei seinem ungarischen Amtskollegen Viktor Orbán

Israel begrüßt Ungarns Austritt
Israel begrüßte umgehend die Ankündigung Ungarns. „Der sogenannte Internationale Strafgerichtshof hat seine moralische Autorität verloren, seitdem er in seinem energischen Bestreben, Israels Recht auf Selbstverteidigung zu schädigen, internationales Recht mit Füßen tritt“, schrieb Außenminister Gideon Saar auf X.

Ungarn hatte das sogenannte Römische Statut des IStGH 2001 ratifiziert. Das Inkrafttreten des Beschlusses zu dem Statut hat die ungarische Regierung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken allerdings nie offiziell verkündet, sodass sie sich nicht an die IStGH-Entscheidungen gebunden fühlt. Die Ausstellung des Haftbefehls gegen Netanyahu hatte Orbán scharf verurteilt und eine Einladung an seinen israelischen Kollegen ausgesprochen.

Für die Regierung in Budapest hat sich der IStGH zu einer „politischen Instanz“ entwickelt. (Bild: AFP/Nicolas TUCAT)
Für die Regierung in Budapest hat sich der IStGH zu einer „politischen Instanz“ entwickelt.

Austritt tritt ein Jahr später in Kraft
Mit einem Austritt aus dem Strafgerichtshof macht sich Ungarn nicht frei von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanyahu zu vollstrecken. Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Aber auch danach bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Also auch Ungarn muss demnach weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen hatten.

Autorität des Gerichts wird untergraben
Allerdings sind die Konsequenzen für Ungarn voraussichtlich überschaubar: Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Große Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.

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