„Ist nicht Hollywood“

Familienstreit bringt Cousins in Wien vor Gericht

Gericht
03.04.2025 17:00

„Einmal quer durchs Strafgesetzbuch“, fasst die Wiener Richterin zusammen. Deswegen muss sich ein 36-Jähriger vor Gericht verantworten. Er soll nicht nur seinen Cousin und gleichzeitig neuen Freund seiner Ex-Frau erpresst, sondern auch seine damalige Freundin brutal verprügelt haben. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Es passiert nicht oft, dass sich Täter und Opfer die Anklagebank im Wiener Landl teilen. Bei zwei Cousins ist das jedoch der Fall. Während der 36-Jährige aber in Handschellen von zwei Justizwachebeamten vorgeführt wird, kann der Ältere gar nicht fassen, was passiert: „Ich weiß gar nicht, warum ich hier bin. Ich fühle mich wie in einem Hollywoodfilm“, zeigt er sich empört, bevor der Prozess richtig begonnen hat. Was ihm eine Zurechtweisung von der Richterin und seiner Verteidigerin Anita Schattner einbringt: „Das ist nicht Hollywood, sondern ein Strafverfahren!“

Mit Gruppe Tschetschenen gedroht
Indem es zumindest für den jüngeren Serben auch um einiges geht: „Wir haben einen Blumenstrauß an Delikten“, so die Staatsanwältin. Der Hauptvorwurf: Der 36-Jährige soll den Mitangeklagten – der auch sein Cousin und der neue Freund seiner Ex-Frau ist – zusammen mit einem Zweiten erpresst haben. 3000 Euro habe er gefordert, sonst werde er ihm alle Knochen brechen und ihm eine Gruppe Tschetschenen auf den Hals hetzen. Bei weiteren 4500 Euro blieb es laut Staatsanwaltschaft beim Versuch.

Anwalt Christian Werner verteidigt den erstangeklagten Serben. (Bild: Klemens Groh)
Anwalt Christian Werner verteidigt den erstangeklagten Serben.

Dazu kommen aber stolze zehn weitere Vergehen – Körperverletzung der Ex-Frau, als er von der Beziehung mit seinem Cousin erfahren hat; eine Prügelattacke auf seinen Bruder; Schläge und mehr gegen seine damals neue Freundin; diverse Sachbeschädigungen und auch noch ein Urkundendelikt. „Einmal quer durchs Strafgesetzbuch“, fasst die vorsitzende Richterin zusammen.

Milde Strafe für Vergehen
Zumindest die schwere Erpressung streitet der Erstangeklagte aber vehement ab. Es handle sich um eine erfundene Unterstellung, die aus einer tobenden Familienfehde resultiert. Seitdem der 40-Jährige mit seiner Ex-Frau zusammen gekommen sei, wäre man zerstritten. 

Das glaubt ihm der Schöffensenat nach einem langen Beweisverfahren und spricht ihm vom Hauptvorwurf nicht rechtskräftig frei. Für den restlichen „Blumenstrauß an Delikten“ fasst er milde acht Monate bedingte Haft aus. Er kann nach der Verhandlung nach Hause gehen. Sein Cousin wird nicht rechtskräftig zu drei Monaten bedingte Haft verurteilt. Versöhnen wird man sich aber wohl nicht so schnell ...

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