Ein gefährlicher Vorfall in der Pongauer Krobatin-Kaserne mündete in den Prozess am Donnerstag im Salzburger Landesgericht: Angeklagt ist ein Unteroffizier (23), der beim Bundesheer angestellt ist. Einen Rekruten soll er laut Anklage mit einer „blöden Aussage“ und einer fragwürdigen Pistolen-Geste zum Saubermachen genötigt haben.
Der Anklage nach passierte der Vorfall am 11. Dezember 2024: An jenem Tag hatte ein Wehrdiener in der Pongauer Kaserne den Boden der Teeküche gewischt. Offensichtlich aber, nicht zur Zufriedenheit des Wachtmeisters: „Soll ich dir eine 9 Millimeter in den Kopf jagen“, soll er laut Anklage zum Rekruten gesagt haben, dabei auch zu einer Dienstwaffe gegriffen und diese zur Hälfte aus dem Holster genommen haben.
Zeuge bestätigt Griff zum Holster
Gleich zu Prozessbeginn erklärte der Verteidiger, dass dem Bundesheer-Soldaten sein „Fehlverhalten bewusst“ ist, und er sich schuldig bekenne. Doch als die Richterin den Unteroffizier auf die Vorwürfe ansprach, klang die Antwort ganz anders: „Ich habe die Drohung nicht ausgesprochen, weil es keine war. Und ich habe meine Waffe nicht entholstert.“
Zudem will er gesagt haben: „Mit 9 Millimetern zwischen den Augen sieht man hier genau so viel“. Die Richterin fragte näher nach, was er genau meinte: „Egal, ob tot oder lebendig, man würde gleich viel sehen, nämlich dass nicht geputzt wurde“, erklärte er und betonte dabei auch, dass es eine „blöde Aussage“ war.
Ein anderer Soldat, der als Zeuge aussagte, ist sich aber sicher: „Er sagte: Du wirst spüren, wie eine 9 Millimeter zwischen den Augen schmeckt“. Und der Angeklagte habe sicher zum Holster gegriffen: „Ich habe das Klick-Geräusch gehört.“ Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger änderte der Angeklagte seine Verantwortung und bekannte sich schuldig. Die Richterin bot ihm eine Diversion an: Zahlt er 1000 Euro Geldbuße, wird das Verfahren eingestellt.
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