Baldoni-Anwälte:

Blake Lively hat Belästigungs-Vorwürfe erfunden

Society International
04.04.2025 12:27

US-Schauspielerin Blake Lively (37) will eine Verleumdungsklage ihres Co-Stars Justin Baldoni (41) abweisen lassen. Dessen Anwälte wehren sich entschieden: Laut dem US-Branchenmagazin Variety werfen sie Lively vor, die Vorwürfe sexueller Belästigung frei erfunden zu haben – und argumentieren, dass sie sich deshalb nicht auf ein kalifornisches Schutzgesetz für Belästigungsopfer berufen könne.

Blake Lively stützt sich in dem laufenden Verfahren auf ein kalifornisches Gesetz aus dem Jahr 2023, das Personen schützen soll, die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung erheben. Das Gesetz erlaubt Verleumdungsklagen gegen solche Personen nur dann, wenn die Anschuldigungen nachweislich falsch oder mit böswilliger Absicht vorgebracht wurden.

Genau diesen Punkt greifen nun die Anwälte von Justin Baldoni auf: Sie werfen Lively vor, ihre Aussagen bewusst erfunden oder übertrieben zu haben – nicht aus tatsächlichem Anlass, sondern um sich Einfluss auf den Film „Nur noch ein einziges Mal“ zu sichern und ihr öffentliches Image zu wahren.

Lively und Baldoni in „It Ends With Us“ (Bild: ©Sony Pictures / Everett Collection)
Lively und Baldoni in „It Ends With Us“

Lively („Gossip Girl“) hatte ihren Co-Star Baldoni im Dezember wegen sexueller Belästigung beim Dreh von „Nur noch ein einziges Mal“ angezeigt und ihm sowie dem Produzenten Jamey Heath in einer Klage vorgeworfen, ihren Ruf zerstören zu wollen. Baldoni („Jane the Virgin“), der bei dem Film auch Regie geführt hatte, reagierte seinerseits mit einer Klage gegen Lively und ihren Ehemann Ryan Reynolds (48) wegen Verleumdung.

Baldonis Anwalt Bryan Freedman warf Lively in einem Statement vor, einen „gefährlichen Präzedenzfall“ setzen zu wollen. Dieser könne später auch andere US-Bürger treffen, die sich gegen Vorwürfe wehren wollen. „Lively und ihr Kreis von Hollywood-Eliten können meine Mandanten nicht davon abhalten, ihr verfassungsmäßiges Recht zu nutzen“, sagte Freedman laut „Variety“.

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