Bereits am kommenden Montag wird erneut darüber entschieden, ob Rekordpleitier René Benko in U-Haft bleiben muss. Eine Freilassung dürfte unwahrscheinlich sein. Die viel drängendere Frage ist, wann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft endlich Anklage gegen den einstigen Immobilienjongleur erheben wird.
Seit 24. Jänner befindet sich der Tiroler Investor in U-Haft. Spätestens am 27. April hätte über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden müssen, nun fällt bereits am kommenden Montag die Entscheidung, bestätigten das Wiener Landesgericht und die WKStA am Freitag. Der Grund: Benkos Anwalt soll einen Enthaftungsantrag gestellt haben.
WKStA geht von Haftverlängerung aus
Die Erfolgsaussichten dafür sind allerdings gering. „Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht anhand der aktuellen Ermittlungsergebnisse davon aus, dass die Voraussetzungen der Untersuchungshaft weiterhin vorliegen“, merkte die WKStA an.
„Daher hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch die Fortsetzung der Untersuchungshaft des René Benko beim Landesgericht für Strafsachen Wien beantragt.“ Die viel drängendere Frage, wann Benko endlich angeklagt wird, wurde allerdings offen gelassen. Medienberichte, wonach es dazu schon im April kommen soll, wurden nicht bestätigt. Aber: „Die Ermittlungen sind in vollem Gange“, teilte die WKStA dazu mit.
„Geldkarussell“ könnte erste Anklage werden
Im Fokus der Ermittler: Das „Geldkarussell“ des Unternehmers, über das die „Krone“ mehrfach berichtete, aber auch seine Vertrauten. Benko soll im Zuge einer Kapitalerhöhung seiner damals schon angeschlagenen Signa Holding vorgegeben haben, selbst 35 Millionen Euro beizusteuern, um finanzstarke Investoren zu ködern. Tatsächlich soll das Geld vielmehr zuvor einer anderen Signa-Gesellschaft entzogen, über mehrere Stationen geschleust und als eigenes Geld ausgegeben worden sein.
Benkos einstige Geschäftspartner untermauerten diesen Vorwurf in diversen Zeugenaussagen. So berichtete etwa der Schweizer Unternehmer Arthur Eugster, Benko habe bei einer Kapitalerhöhung suggeriert, mit gutem Beispiel voranzugehen. Bei Eugster entschied man sich daraufhin, zu zahlen, „weil es geheißen hat, dass alle (die Signa-Shareholder, Anm.) mitmachen“, so der Firmengründer.
Benko und sein Anwalt hatten bei der letzten Haftprüfungsverhandlung vergeblich versucht, einen elektronisch überwachten Hausarrest zu erwirken. Der SIgna-Gründer bot sogar an, seinen Wohnsitz nach Wien zu verlegen; auch würde seine Familie für die Kosten der Videoüberwachung aufkommen.
Doch die Richterin blieb hart. In der schriftlichen Begründung notierte sie unter anderem, dass es sich „um einen in Österreich beispiellosen Kriminalfall handelt, dessen Gesamtschadenshöhe noch nicht abschließend feststeht.“
Für René Benko, der die Vorwürfe bestreitet, gilt die Unschuldsvermutung.
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