Ohne rechtskräftigen Bescheid wurde in Hinterstoder ein Campingresort aus dem Boden gestampft. Zwar versichern die Verantwortlichen, dass alles völlig korrekt sei, dennoch fordern die Grünen ein neues Gesetz. Der Baubeginn soll erst dann erfolgen, wenn es an der Bewilligung nichts mehr zu rütteln gibt.
Nur noch wenige Handgriffe sind beim neun Millionen Euro teuren Campingresort in Hinterstoder zu tätigen, bevor Anfang Mai die ersten Gäste begrüßt werden können. Wie berichtet, ist aber noch immer in Schwebe, ob der Bau überhaupt rechtens ist. Das allerletzte Wort soll nach unzähligen Verfahren nun das Landesverwaltungsgericht haben. Sowohl Bürgermeister Klaus Aitzetmüller (VP) als auch der Camp-Betreiber sind überzeugt, dass alles korrekt abgelaufen ist, weil sowohl Widmung als auch Bebauungsplan rechtsgültig sind.
Unsicherheiten vermeiden
Damit diese Unsicherheiten künftig nicht mehr vorkommen können, fordern die Grünen und die SPÖ eine Änderung der Bauordnung. Ihre Anträge landeten diese Woche im Landtag. Darüber wird nun diskutiert. Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger (Grüne): „Bei bestimmten baurechtlichen Verfahren ist es möglich, dass trotz anhängiger Beschwerden gegen Bescheide bereits bauliche Maßnahmen gesetzt werden können. In der Praxis führt das dazu, dass mit dem Bau von Gebäuden bereits begonnen oder dieser fortgesetzt wird, obwohl die Rechtskraft des Baubescheides noch nicht vorliegt, wie etwa der Fall in Hinterstoder zeigt.“
Oberösterreich ein Einzelfall
Geht es nach Grün-Rot, soll der Baubeginn künftig erst dann erlaubt sein, wenn die Bewilligung rechtskräftig ist. Dafür muss die Bauordnung aber geändert werden. Hemetsberger dazu: „Dort muss diese sogenannte aufschiebende Wirkung explizit drinnen stehen. Sie ist im Verwaltungsverfahren ohnehin Standard, nur nicht in der Oberösterreichischen Bauordnung.“
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