Um 32.000 Euro ging es am Freitag am Landesgericht Linz. Ein 57-jähriger Mauthausener soll diesen Betrag von Konten seines Ex-Schwiegervaters veruntreut haben. Er habe aus Geldnot gehandelt und immer betont, er wolle zurückzahlen, aber sein mageres Einkommen hätte dies nicht erlaubt. Er wurde schließlich verurteilt.
Insgesamt 32.000 Euro habe ein Mauthausener (57) von seinem Ex-Schwiegervater veruntreut oder nicht zurückgezahlt – dabei hätte er nur wenig mehr als für das Begräbnis seiner verstorbenen Ehefrau abheben dürfen. Die Geschehnisse hatten ihm offenbar sehr zugesetzt, denn er brach am Freitag am Gericht Linz schon während der Aufnahme der persönlichen Daten in Tränen aus.
Tragische Geschichte
Die tragische Geschichte vom Tod der wohl schwer alkoholkranken Frau, erdrückende Geldnot und die 13-jährige Tochter ließen die Richterin zwar nicht unbeeindruckt, änderten aber nichts an der Tatsache, dass das Geld unberechtigterweise abgehoben worden war.
Geständig
„Ja, ich habe zu viel abgehoben – für meine Tochter, für mich und um das Haus zu verändern, das ich so nicht mehr ausgehalten habe“, so der Angeklagte. „Ich habe immer gesagt, dass ich sobald wie möglich zurückzahle, aber momentan geht es leider nicht.“ Schlussendlich war das Urteil milde – drei Monate bedingt. Die 32.000 Euro muss er aber dennoch zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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