„Ich weiß es nicht“, meinte ein junger Zeuge am Mittwochvormittag bei einem Prozess am Landesgericht Steyr in Oberösterreich auf beinahe jede Frage der Richterin. Schließlich reichte es der leitenden Staatsanwältin: Sie kündigte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen falscher Beweisaussage gegen den Burschen mit den „Erinnerungslücken“ an.
„Auch das vorsätzliche Verschweigen ist ein Tatbestand“, weiß Andreas Pechatschek, Erster Staatsanwalt in Steyr. Als Zeuge aussagen muss vor Gericht jeder, es gibt aber Ausnahmen. So braucht niemand gegen einen nahen Angehörigen auszusagen oder sich selbst zu belasten. Ausgenommen sind auch bestimmte Berufsgruppen wie Psychiater oder Streetworker.
Falsche Beweisaussagen sind strafbar
„Zeugen müssen wahr und vollständig aussagen“, sagt Pechatschek. Falsche Beweisaussagen sind mit bis zu drei Jahren strafbar. Steht man unter Eid, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre.
Trotz der Strafdrohungen wurden laut Justizministerium im Vorjahr in Oberösterreich 430 Ermittlungsverfahren wegen des betreffenden Paragrafen 288 eingeleitet und 190 Verurteilungen ausgesprochen. Im Jahr 2023 waren es noch 409 Ermittlungen, aber „nur“ 151 Verurteilungen.
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