Wegen nasser Kleidung

Spital-Besucher prügelte Pfleger krankenhausreif

Steiermark
06.04.2025 09:00

Vollkommen ausgerastet ist ein 30-jähriger Arbeitsloser, als er seinen Vater in Graz-Straßgang auf der Psychiatrie besuchte. Er prügelte wie irre auf drei Pfleger ein, wobei er einen schwer verletzte. Jetzt wurde er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. 

Sein „Es tut mir leid“ nimmt man dem Mann aus dem Kongo irgendwie nicht ab. Völlig empathielos sitzt er da vor Richter Andreas Rom. Staatsanwältin Katharina Doppelhofer wirft dem Angeklagten, der aus der U-Haft vorgeführt wurde, die Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung, versuchten Körperverletzung und das Vergehen der schweren Sachbeschädigung vor.

Wollte Vater besuchen
Ende Jänner drehte der 30-Jährige im LKH Graz II Standort Süd auf der Abteilung für Psychiatrie komplett durch. Nichts Ungewöhnliches in diesem Spital? Doch, denn der Kongolese war kein Patient, sondern Besucher. Er wollte seinen Vater sehen, der dort stationär untergebracht war. 

Im Rahmen eines Gespräches mit dem Personal bat ein Pfleger dann den 30-Jährigen, bitte künftig keine nasse Kleidung mehr für seinen Vater mitzubringen, sondern nur trockene Wäsche. „Aus nicht erklärlichen Gründen verlor der Angeklagte deshalb vollständig die Fassung“, schilderte die Staatsanwältin.

Zitat Icon

Und Sie meinen, es ist in Ordnung, sich Pflegepersonal gegenüber so zu benehmen und es derart schwer zu verletzten?

(Bild: Sepp Pail)

Richter Andreas Rom

Kein Knochen blieb heil
Er begann zu schreien und zu schimpfen. Die Aufforderungen zu gehen, ignorierte er. Er flippte nur noch mehr aus und begann auf die Pfleger einzuprügeln und sie zu treten. Jenen Pfleger, der ihn wegen der Wäsche angesprochen hatte, verletzte er am schwersten. Kaum ein Knochen in dessen Gesicht blieb ganz. Später riss er auf der Polizeiinspektion noch eine Tür aus der Verankerung.

„Und Sie meinen, es ist in Ordnung, sich Pflegepersonal gegenüber so zu benehmen und es derart schwer zu verletzten?“, wollte der Richter von dem Arbeitslosen wissen. Doch mehr als „Tut mir leid“ brachte der Angeklagte auch hier nicht heraus.

Das (nicht rechtskräftige) Urteil: 30 Monate Gefängnis und 9000 Euro Schmerzensgeldzuspruch. Der Angeklagte meldete gleich Berufung an: „Ich will nach Hause“, jammerte er, als ihn die Justizwachebeamten zurück in die Zelle brachten. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt