Um 67 km/h zu schnell! Ein 41-Jähriger war mit seiner BMW GS mit Tempo 121 durchs Welser Ortsgebiet gerast. Das Bike wurde beschlagnahmt, wird aber nicht zwangsversteigert. Im Vorjahr wurden in Oberösterreich insgesamt 18 Raserfahrzeuge aus dem Verkehr gezogen.
Enormes Glücksgefühl, hervorgerufen durch die Fortbewegung mit sehr hohem Tempo – so wird der berühmt-berüchtigte Geschwindigkeitsrausch definiert. Ein Biker (41) aus Aschach an der Donau in Oberösterreich gehört zu jenen Lenkern, die von der eigenen Raserei quasi „wie besoffen“ sind.
Am Donnerstag raste der gebürtige Bulgare, wie berichtet, gegen 15 Uhr auf der Terminalstraße in Wels in eine Lasermessung. Dort sind nur 50 km/h erlaubt, der Raser war abzüglich der Messtoleranz um 67 km/h zu schnell und musste seinen Führerschein und sein Motorrad – eine BMW GS um stolze 18.000 Euro – abgeben. Die Maschine wurde nach der gesetzlichen Neuerung zur 34-StVO-Novelle, dem sogenannten Rasergesetz, beschlagnahmt.
Bundesweit 164 Fahrzeuge beschlagnahmt
Was steht da drin? Die Polizei darf ein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, und zwar um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.
Dieses Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei ist seit dem 1. März des Vorjahres in Kraft. Seither wurden bis Jahresende bundesweit 164 Fahrzeuge beschlagnahmt. In Oberösterreich waren es 18 fahrbare Untersätze, die buchstäblich aus dem Verkehr gezogen wurden. Die meisten Fahrzeugbeschlagnahmungen gab es in Niederösterreich (36) und in Tirol (35). Die Behörde hat nun zwei Wochen Zeit, um die endgültige Abnahme auszusprechen, sprich das Fahrzeug für beschlagnahmt zu erklären.
2000 Euro gab’s in Oberösterreich bei der ersten Zwangsversteigerung eines Raserautos.
Leasing-Auto kann nicht versteigert werden
Das geht aber nicht nach Daumen mal Pi, sprich Gutdünken des Sachbearbeiters, sondern nach diesen Vorgaben: Voraussetzung dafür ist neben der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung ein Führerscheinentzug in den letzten vier Jahren wegen Raserei oder besonders gefährlichem oder rücksichtslosem Verhaltens.
Im Fall des rasanten Bikers wird’s aber kompliziert, denn die BMW GS war geleast und kann deshalb nicht versteigert werden. Der 41-Jährige wird aber von seinem Leih-Motorrad dennoch nicht mehr viel haben. In solchen Fällen kann die Behörde ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug erteilen, das in der Zulassung vermerkt wird.
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