Steirer nahm Urteil an

Bluttat an Bruder: Acht Jahre Haft für 15-Jährigen

Steiermark
07.04.2025 14:44

„Es tut mir leid, ich sah keinen anderen Ausweg!“ In dem aufsehenerregenden Prozess um den brutalen Brudermord von Kindberg wurde der 15 Jahre alte Täter Mittwochnachmittag zu acht Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der angeklagte Steirer, der nach außen hin sehr gefasst und emotionslos wirkte, nahm das Urteil an.

„Es geht um das schwerwiegendste Delikt, das das Strafgesetzbuch kennt, um Mord“, beginnt Staatsanwältin Anika Maierhofer. „Seit dem Tod des leiblichen Vaters war der Bruder zu einem Ersatzvater geworden. Deswegen gab es immer wieder Streit. Also beschloss er, seinen Bruder zu töten“, schildert die Anklägerin. „Strafausmaß und Fluchtrouten googelte er im Internet.“

Doppelkopfaxt als Tatwaffe
Mit einer Doppelkopfaxt, die zur Deko an der Wand hing, soll der damals 14-Jährige über seinen schlafenden Bruder hergefallen sein. „Mit enormer Kraft schlug er auf ihn ein“, so die Staatsanwältin. Mindestens 20 wuchtige Hiebe und elf Stiche und Schnitte zählte die Gerichtsmedizinerin. „Als er reglos in einer Blutlache lag, packte der Angeklagte die Tatwaffe in seinen Rucksack und ging spazieren.“

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Als sein Bruder reglos in einer Blutlache lag, packte der Angeklagte die Axt in seinen Rucksack und ging spazieren.

(Bild: Eva Stockner)

Staatsanwältin Anika Maierhofer

Seine Schwester, die er kurz danach telefonisch über die Bluttat informierte, alarmierte die Polizei. Der Schüler ließ sich widerstandslos festnehmen.

„Er gesteht seine Schuld ein, aber ...“
Verteidiger Raimund Schüller betonte, dass das Verhältnis zum Tatopfer von Konflikten geprägt gewesen sei. Aber nicht nur das. „Seit seinem neunten Lebensjahr wurde mein Mandant von seinem Bruder sexuell missbraucht und gedemütigt. Er gesteht seine Schuld ein, aber er sah keinen anderen Ausweg.“

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Seit seinem neunten Lebensjahr wurde mein Mandant von seinem Bruder sexuell missbraucht und gedemütigt.

(Bild: Eva Stockner)

Verteidiger Raimund Schüller

Der Angeklagte selbst, der seine Haare zu einem Zopf gebunden hat und in Baseballjacke und Jeans zum Prozess erscheint, erzählt Richterin Sabine Anzenberger von seinem guten Verhältnis zu seinem Bruder, aber „es gab halt viel Streit“. – „Weshalb?“, will die Vorsitzende wissen. „Naja, ich war unordentlich und habe die Spülmaschine nicht ausgeräumt und wegen der sexuellen Sachen.“ Er wollte nicht, „dass es so bleibt wie es ist“.

Der Angeklagte bei Gericht (Bild: Eva Stockner, Krone KREATIV)
Der Angeklagte bei Gericht

„Überlegt, ob ich es tun soll, und die falsche Entscheidung getroffen“
Zur Tat sagte er vor Gericht, er habe seinen schlafenden Bruder angesehen „und über zwei Stunden überlegt, ob ich es tun soll oder nicht“. Dann habe er „die falsche Entscheidung getroffen“. Das Beil als Tatwaffe habe er gewählt, „weil ich keinen schmerzvollen Tod für ihn wollte“.

„Warum haben Sie so oft zugeschlagen?“, interessierte den Gerichtspsychiater Peter Hofmann, „es hätten ja auch zwei, drei Axthiebe gegen den Kopf gereicht.“ – „Es kam die Wut hoch wegen der Gewalt und dem Missbrauch. Da bin ich explodiert.“

Das Urteil des Jugendschöffengerichts: acht Jahre und zwei Monate Gefängnis (Strafrahmen: zehn Jahre) wegen der geplanten, brutalen Vorgehensweise und der Heimtücke. Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis und die schwierige Kindheit. Der 15-Jährige nahm das Urteil gleich an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.

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