Weil er trotz Covid-Erkrankung unterrichtete, wurde ein Berufschullehrer entlassen. Zu Unrecht, wie sich nach einem jahrelangen Rechtsstreit zeigt. Doch die Probleme zwischen Pädagogen und Bildungseinrichtung sind dadurch nicht kleiner geworden ...
„Es hat mir immer viel Spaß gemacht, mit den Schülern zu arbeiten. Doch der wurde mir genommen.“ Nicht mit Kritik gegen die Schulleitung spart ein (Noch-)Pädagoge der Landesberufsschule St. Pölten. Seit 2010 ist der heute 56-Jährige dort tätig. Doch in der Klasse stand der gelernte Offset-Drucker schon länger nicht mehr.
Während der Corona-Pandemie war der Mann 2022 entlassen worden. Er habe – so der Vorwurf der Direktion – trotz offensichtlicher Symptome der Erkrankung unterrichtet und sei erst nach einem positiven Test nach Hause gegangen. Das habe von „eklatantem, fehlendem Verantwortungsbewusstsein“ gezeugt. Er wurde – allerdings erst zwei Wochen später – aus diesem Grund entlassen.
Vom OGH Recht bekommen
Laut dem 56-Jährigen stimme das nicht, er habe sich gesund gefühlt. Das Ergebnis des Tests habe ihn dann selbst überrascht. Daher ging er gegen die Entlassung vor. Ein jahrelanger Rechtsstreit war die Folge, bis der Lehrer im Vorjahr vor dem Obersten Gerichtshof Recht bekam. Kurios: Dieser begründete seine Entscheidung damit, dass die Schule erst deutlich verzögert auf den vermeintlichen Verstoß reagiert habe. Dadurch sei der sogenannte Unverzüglichkeitsgrundsatz nicht eingehalten worden.
Nachdem die Entlassung zurückgenommen werden musste, sieht sich der Lehrer nun wegen einer vermeintlichen Dienstpflichtverletzung einer schriftlichen Verwarnung ausgesetzt. Er habe sich wegen einer Reha nach den Sommerferien nicht ordnungsgemäß krankgemeldet. „Ich habe die Direktion informiert und noch nicht einmal einen Stundenplan gehabt. Damit konnte es auch keine Probleme mit der Einteilung gegeben haben“, ärgert er sich.
Es gibt ein Strukturproblem, mehrere Kollegen sind Burnout-gefährdet.
Der Berufsschullehrer
Der 56-Jährige sieht aber nicht nur sich selbst als Opfer, er bezeichnet die Stimmung innerhalb des Teams als äußerst kritisch. „Es gibt ein Strukturproblem, weswegen mehrere Kollegen Burnout-gefährdet sind. Einer Lehrerin wurde kurz vor dem Pensionsantritt ein letzter Stundentausch verwehrt, ein anderer bekommt ohne Rückfragen zu viele Supplierstunden eingeteilt, die er nicht schaffen kann“, nennt er ein paar Beispiele.
„Keinerlei Beschwerden“
Seitens der Bildungsdirektion reagiert man mit Unverständnis auf die Vorwürfe. Man bleibt dabei, dass die Entlassung gerechtfertigt gewesen wäre und das Verfahren nur aus „formalen Gründen“ für den Lehrer ausgegangen sei. Ansonsten würden keinerlei Beschwerden von anderen Pädagogen vorliegen. „Der Betroffene kann sich gerne an uns oder die Personalvertretung am Schulstandort wenden, um vermeintliche Missstände zu erörtern“, heißt es.
Doch das erscheint schwierig: Der 56-Jährige kommuniziert seit der jüngsten Verwarnung ausschließlich über seinen Anwalt mit der Schule ...
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