Ärger über Strafe

Relativ neues Verkehrsschild sorgt für Verwirrung

Niederösterreich
08.04.2025 06:00

Das Verkehrsschild „Schulstraße“ vor einer Volksschule in Neunkirchen sorgt bei manchen Autofahrern für Verwirrung. Nicht allen ist bewusst, dass es sich um ein Fahrverbot handelt. 50 Euro Strafe musste nun ein Lenker bezahlen. Er ärgert sich dabei vor allem über die Vorgehensweise der Polizei. 

Seit Jahrzehnten fährt Markus P. aus Ternitz mindestens einmal pro Woche durch die Mühlfeldstraße in Neunkirchen, um seine betagte Mutter zu besuchen. So auch am 12. März um 12.34 Uhr. Diesmal stand die Polizei am Straßenrand und schrieb Autonummern auf.

„Ich dachte mir noch, der Beamte notiert die Autos, die dort parken“, so P. Er selbst fuhr im Schritttempo durch die Straße und dachte sich nichts dabei. „Der Polizist hat noch zu mir ins Auto hereingeschaut und mich freundlich angelächelt“, schilder der Lenker.

Zwei Tage später dann das böse Erwachen. Eine Strafverfügung flatterte ihm ins Haus. Zu bezahlen seien 50 Euro für das Befahren einer „Schulstraße“ in der verbotenen Zeit.

„Wusste nicht, dass man hier nicht fahren darf“ 
P. gibt zu, dass ihm das Schild vorher nie aufgefallen war. Und auch im Nachhinein meint er: „Für mich ist darauf nicht ersichtlich, dass es sich dabei um ein generelles Fahrverbot handelt.“

Besonders ärgert er sich aber über die Vorgehensweise des Polizisten. „Er hätte mich ja auch gleich aufhalten können, um die Strafe zu kassieren oder mich vielleicht auch einmal nur abzumahnen.

Prekäre Verkehrssituation vor Schule führte dazu
Aus dem Rathaus Neunkirchen heißt es dazu: „Die Schulstraße vor der Mühfeld-Volksschule ist bereits seit April 2023 in Kraft und funktioniert sehr gut, Eltern und Schule sind begeistert.“

Auf diese Lösung habe man sich geeinigt, weil die Verkehrssituation vor der Schule vor allem zu den Zeiten vor Beginn des Unterrichts und an dessen Ende sehr prekär gewesen sei.

Das relativ neue Verkehrsschild ist in Österreich seit Oktober 2022 rechtlich in der Straßenverkehrsordnung verankert. Behörden können in der Umgebung von Schulen Straßenstellen mit eigenem Verkehrszeichen zu „Schulstraßen“ erklären. Erlaubt sind dann nur mehr Ausnahmen wie Anrainer, Schulpersonal, Müllabfuhr oder Rettung.

Warum die Polizei nicht sofort straft? „Es gibt keine pauschale Vorgehensweise. Es obliegt dem Polizeibeamten, ob er abmahnt, eine Strafe einhebt oder anzeigt“, heißt es dazu aus dem Rathaus.

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