Enttäuschung für Prinz Laurent von Belgien: Der Bruder von König Philippe hat keinen Anspruch auf soziale Absicherung über das System für Selbstständige.
Das Arbeitsgericht in Brüssel entschied am Montag, dass Prinz Laurent nicht als selbstständiger Erwerbstätiger anerkannt werden kann und somit keinen Zugang zur Sozialversicherung erhält.
In dem Verfahren standen sich das Nationale Institut für soziale Sicherheit der Selbstständigen (INASTI), die Union des Classes Moyennes (UCM) sowie Prinz Laurent gegenüber. Der Prinz hatte geklagt, weil er der Ansicht war, dass seine Tätigkeiten im Dienst der Monarchie als beruflich einzustufen seien und ihm sowie seiner Familie daher ein Recht auf soziale Absicherung zustehe.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Selbstständiger seien nicht erfüllt, hieß es zur Begründung. Allerdings stellte das Gericht auch fest, dass die aktuelle Gesetzeslage Lücken aufweist, insbesondere in Bezug auf außergewöhnliche Fälle wie jenen des Prinzen, der vom Königshaus eine jährliche Apanage von 388.000 Euro erhält.
Dafür nimmt er im Namen des Königs an Einweihungen oder anderen Veranstaltungen teil.
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