Ehepaar frustriert

Drei Jahre Streit um Errichtung einer Stützmauer

Oberösterreich
08.04.2025 09:00

Nachdem ein Bub von der Böschung gestürzt war, reichte 2022 eine Ohlsdorfer Familie den Plan für den Bau einer begrünten Stützmauer ein. Die oberösterreichische Gemeinde verweigerte jedoch die Genehmigung. Der Fall landete beim Landesverwaltungsgericht. Die Entscheidung der Gemeinde wurde bestätigt. Der Hausbesitzer ortet jetzt Willkür. 

Bis zum Landesverwaltungsgericht ging ein vor drei Jahren eingeleitetes baurechtliches Verfahren für eine rund fünf Meter lange Stützmauer in Ohlsdorf. Das Ergebnis ist für Ernst Lang und seine Lebensgefährtin mehr als enttäuschend. Sie dürfen die Böschung auf ihrem Grundstück des Einfamilienhauses nicht durch eine Stützmauer ersetzen.

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Die Verfahren sind gespickt mit willkürlichen Argumenten, Schikanen und Ungereimtheiten.

Ernst Lang, Hausbesitzer

„Die Verfahren sind gespickt mit willkürlichen Argumenten, Schikanen und Ungereimtheiten, welche die Gemeinde Ohlsdorf vorgebracht hat. Das Landesverwaltungsgericht hat ein Argument für die Ablehnung verwendet, das niemals – weder schriftlich noch in der mündlichen Verhandlung – thematisiert wurde. Man würde die Notwendigkeit der Mauer nicht sehen. Dabei ist die mit Rasensteinen gefestigte Böschung rechtlich gesehen eine Stützmauer, die wir nur gerade biegen und adaptieren wollten“, schüttelt Lang den Kopf.

Fortsetzung einer Hecke
Die Mauer war als Fortsetzung der Hecke des Nachbarn geplant und hätte auch optisch dazu passen sollen. „Uns ging es aber primär um den Sicherheitsaspekt. Vor einiger Zeit ist ein Bub beim Spielen von der Böschung heruntergefallen“, ist Lang sauer.

2006 ins Haus gezogen
Auch die Einwände bezüglich Schneeräumung und Müllentsorgung seien unbegründet, da die zuständigen Firmen keine Bedenken geäußert haben sollen. „Nur die Gemeinde und insbesondere der Bauamtsleiter wollen davon nichts hören. Sie wehren sich mit Händen und Füßen dagegen“, wettert Lang, der Bauingenieur ist. 2006 zog er in das Haus ein, die Böschung dürfte es schon seit dem Jahr 2001 geben.

Wortkarge Bürgermeisterin
Mit der Thematik konfrontiert, verwies Bürgermeisterin Ines Mirlacher (SP) auf die zwei Urteile des Landesverwaltungsgerichts. Diese hätten die Entscheidung der Gemeinde bestätigt. Für ein ausführlicheres Gespräch stand sie nicht zur Verfügung. Aus der Gemeindestube war zu erfahren: „Irgendwann muss man den Rechtsstaat auch akzeptieren.“ 

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