Kranführer verurteilt

Prozess um abgebrochenen Kran: 34-Jähriger starb

Gericht
08.04.2025 11:39

Tragischer Arbeitsunfall bei Wartungsarbeiten eines Kirchendachs in Niederösterreich: Als ein Lehrling und ein 34-Jähriger zum Abschluss noch die Regenrinne reinigen wollten, brach der Kranarm ab. Der Ältere überlebte den Sturz aus knapp 15 Metern nicht. Ein Gutachten bestätigt, dass das Fahrzeug massiv überlastet war – verantwortlich war der Kranführer. Im Landesgericht St. Pölten wird er deswegen verurteilt.

Die Arbeiten am Dach der Pfarrkirche in Blindenmarkt (NÖ) waren am 25. November 2024 eigentlich schon abgeschlossen. „Es war kurz nach Mittag. Wir haben überlegt, ob wir etwas essen gehen sollen. Aber es hatte nichts offen“, erinnert sich der Kranfahrer im Landesgericht St. Pölten zurück. „Dann haben wir entschieden, dass wir noch einmal rauf fahren und die Dachrinne ausputzen.“ Da passierte dann der fatale Fehler ...

Kranarm war einfach überlastet
Mit einem Verlängerungsauszug, den der 33-Jährige noch nie in dieser Form und Kombination mit anderen Auszügen an den Kran montiert hatte, wollte man in einem Arbeitskorb die Rinne in 15 Meter Höhe erreichen. „Blöderweise hab' ich nicht nachgedacht. Ich hab' mich da verlassen auf das Überlastungssystem des Fahrzeugs“, so der Niederösterreicher. Das jedoch gar nicht mehr eingerichtet werden konnte – die Verlängerungen und der Korb des Kranes waren einfach zu schwer. 

Mit zwei Arbeitern im Korb – 15 und 34 Jahre alt – brach der Arm ab. Der Mann und der Jugendliche stürzten knapp 15 Meter in die Tiefe, beide wurden dabei schwer verletzt. Der Ältere verstarb später im Krankenhaus ...

„Weiß, dass er einen Fehler gemacht hat“
Der 33-jährige Kranführer sitzt nun wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. „Er weiß, dass er einen Fehler gemacht hat“, erklärt sein Verteidiger. Denn auch der Gutachter kommt zu dem Schluss: „Es war relativ schnell klar, dass es sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit um Überlast handelt.“ Die der Angeklagte aufgeladen hatte.

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Mein Mandant muss jetzt mit dem Ganzen leben und er leidet sehr darunter. Das muss er auch verarbeiten und das ist eine schlimmere Strafe, als das Gesetz vorsieht.

Verteidiger des Kranführers (33)

Mit Tränen in den Augen entschuldigt er sich bei dem nun 16-jährigen Lehrling, der mit angeknacksten Rippen, einem Schädelbruch und Quetschungen noch glimpflich davonkam. Im Zeugenstand schildert er nur leise, wie er und sein Kollege in den Arbeitskorb gestiegen sind und: „Die nächste Erinnerung war am Abend im Krankenhaus.“ Ihm werden 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

„Es ist zentral ihre Verantwortung, sich mit den Sachen, die sie verwenden, auseinanderzusetzen. Es sind wirklich zwei gravierende Fehler passiert“, spricht der Richter den 33-Jährigen schuldig. Er fasst nicht rechtskräftig neun Monate bedingte Haft aus und muss 3000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Verteidiger merkt zum Schluss noch an: „Mein Mandant muss jetzt mit dem Ganzen leben und er leidet sehr darunter. Das muss er auch verarbeiten und das ist eine schlimmere Strafe, als das Gesetz vorsieht.“

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