Bald gilt Parkverbot

Hier ist Strafe günstiger als Campingplatz-Gebühr

Oberösterreich
08.04.2025 10:00

Lange wurde an einer Verordnung getüftelt, ab dem, 1. Mai, ist sie gültig: Auf den Parkplätzen neben dem Attersee dürfen in der Saison zwischen 23 Uhr und 4 Uhr keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden. Wobei: Wer rechnet, kommt mit einer Strafe fürs Falschparken billiger davon. 

Die Rechnung ist einfach: Wer im Hochsommer am Ufer des Attersees campen möchte, zahlt auf einem Campingplatz für zwei Erwachsene und zwei Kinder pro Stellplatz und Tag zwischen 55,20 Euro (Unterach) und 65,30 Euro (Seefeld) – samt Ortstaxe und Stromgebühr. Wer hingegen auf dem Parkplatz neben der Seeleitenstraße sein Campingmobil im Parkverbot illegal abstellt, riskiert ein Organstrafmandat der Polizei. Und dafür sind je nach Ermessen des Beamten 36 Euro Strafe fällig.

Parkverbot neben dem Attersee gilt zwischen 23 Uhr und 4 Uhr
Wer ab dem 1. Mai zwischen 23 Uhr und 4 Uhr neben dem Attersee parkt, macht das illegal. Nach Beschwerden haben sich die Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaft und das Land Oberösterreich dazu entschlossen, den Wildcampern den Kampf anzusagen. Denn zurück ließen diese Camper vor allem eines – nämlich Müll und Ärger, weil sie oft wochenlang ihre Fahrzeuge dort abgestellt hatten.

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Wenn der Lenker in dieser Zeit wegfährt, hat er nur gehalten und nicht geparkt. Somit würde nichts vorliegen. Darauf muss die Exekutive Bedacht nehmen.

Richard Steinkogler, Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck

Die Polizei entscheidet, wie streng und stark kontrolliert wird
Zuständig für die Kontrollen des Parkverbots ist die Polizei, die im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft unterwegs ist. „Wir überlassen es der Exekutive, wie stark das Parkverbot kontrolliert wird“, sagt Jurist Richard Steinkogler von der BH Vöcklabruck, dem es um Bewusstseinsbildung geht. Wenn die Polizei einen Falschparker ertappt, muss sie zehn Minuten warten, ehe sie zur Tat schreiten und strafen darf.

„Wenn der Lenker in dieser Zeit wegfährt, hat er nur gehalten und nicht geparkt. Somit würde nichts vorliegen. Darauf muss die Exekutive Bedacht nehmen“, sagt der Jurist.

Generell habe die Polizei – vor allem im Sommer – in der Atterseegegend wegen der vielen Gäste andere Dinge zu tun, als ein Parkverbot zu kontrollieren, weiß Steinkogler, weshalb die BH auch von sich aus kontrollieren werde. Ebenso sei gleich zu Beginn der Saison eine Schwerpunktaktion geplant. „Das wird sich schnell herumsprechen“, hofft Steinkogler.

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