Urlauber aufgepasst!
Winterreifenregel in Italien: Hohe Strafen drohen
Wer einen Urlaub in Italien plant, sollte die richtigen Reifen am Auto haben. Denn ab 15. April greift in unserem liebsten Urlaubsland diesbezüglich wieder eine spezielle Regel, die sich von der österreichischen Gesetzgebung unterscheidet – und es drohen hohe Strafen.
Um Geld zu sparen, lassen viele Autofahrer auch im Sommer die alten Winterreifen am Auto. Das ist schon aus Sicherheitsgründen unsinnig, aber in Italien unter Umständen sogar verboten: nämlich dann, wenn der Geschwindigkeitsindex des Reifens unter dem in der Zulassung eingetragenen liegt. Wird man trotzdem mit dem falschen Index erwischt, droht eine saftige Strafe zwischen 422 und 1862 Euro, wie italienische Medien berichten.
In extremen Fällen kann sogar die Fahrzeugzulassung entzogen werden. Bis zum 15. Mai gilt noch eine Schonfrist – bis dahin wird man lediglich abgemahnt und muss noch nicht zur Geldtasche greifen.
Wer erwischt wird, muss noch in Italien Sommerreifen aufziehen lassen, diese Kosten kommen dann noch dazu. Und im Falle eines Unfalls mit unzulässigen Reifen, dürfte es auch zu Problemen mit der Versicherung kommen.
Auch in Italien müssen Reifen natürlich die erforderliche Profiltiefe aufweisen. Ansonsten liegen die Strafen bei bis zu 344 Euro.
In Österreich sind Winterreifen im Sommer erlaubt
In Österreich gilt die Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April – allerdings nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Im Sommer darf in Österreich grundsätzlich auch mit Winterreifen gefahren werden, auch mit dem falschen Geschwindigkeitsindex – solange ein entsprechender Hinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist.
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