AK-SERVICE-TIPP

Was bedeutet Dienstfreistellung?

Steiermark
09.04.2025 05:59

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, geht dies oftmals mit einer Dienstfreistellung einher. Ob hier die Arbeitsleistung dennoch erbracht werden muss und ob es zu Entgelteinbußen kommen darf, weiß Stefan Jäger, Arbeitsrechtsexperte in der Arbeiterkammer Steiermark.

Bei einer Dienstfreistellung verzichtet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin während einer bestimmten Dauer freiwillig auf die Arbeitsleistung des Beschäftigten.

Oft werden derartige Dienstfreistellungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen bzw. vereinbart.

Entgelt darf nicht gekürzt werden
Während einer Dienstfreistellung darf das Entgelt nicht geschmälert werden. Vielmehr haben die Beschäftigten Anspruch auf Fortzahlung des vollen Lohns.

Es ist zwar ein typisches Wesensmerkmal eines Arbeitsverhältnisses, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Dennoch darf die Firmenleitung einseitig, das heißt ohne Zustimmung des Beschäftigten, eine Dienstfreistellung aussprechen, da in der Regel kein allgemeines Recht auf tatsächliche Beschäftigung besteht.

Es wird zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Dienstfreistellung unterschieden. Bei einer widerruflichen Dienstfreistellung kann der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den vom Dienst freigestellten Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bei Bedarf wieder zum Dienst einteilen.

Bei Unklarheiten kann man sich gerne an die AK Steiermark wenden.

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Steirerkrone
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